22 March 2026, 18:26

Hessische Witwe muss 60.000 Euro Rentenüberzahlung zurückzahlen – nach 20 Jahren

Schwarz-weißes Rentenzertifikat mit einem Porträt eines Mannes, französischer Text 'brevet de pension' und einem Logo.

Hessische Witwe muss 60.000 Euro Rentenüberzahlung zurückzahlen – nach 20 Jahren

Witwe in Hessen muss über 60.000 Euro zu Unrecht erhaltene Renten zurückzahlen

Eine Witwe aus Hessen wurde verurteilt, mehr als 60.000 Euro an überzahlten Rentenleistungen zurückzuerstatten, nachdem sie fast 20 Jahre lang zwei Renten gleichzeitig bezogen hatte. Der Fall kam ans Licht, als eine automatisierte Prüfung im Jahr 2019 ergab, dass sie sowohl eine Witwenrente als auch ihre eigene Altersrente – ohne entsprechende Anpassung – erhalten hatte.

Das Bundessozialgericht bestätigte kürzlich die Rückforderung und urteilte, dass selbst langjährige Überzahlungen zurückgefordert werden können, wenn sie zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch andauerten.

Die Frau hatte 1996 erstmals Anspruch auf eine hohe Witwenrente erhalten. Drei Jahre später begann sie, ihre eigene Altersrente zu beziehen – ein Umstand, der eigentlich zu einer Kürzung der Witwenbezüge hätte führen müssen. Damals unterblieb jedoch eine Anpassung.

Erst 2019 deckte ein routinemäßiger Datenabgleich der Deutschen Rentenversicherung die Doppelleistungen auf. Das Hessische Landessozialgericht entschied 2023, dass die Witwe 60.177,15 Euro – die über zwei Jahrzehnte zu viel gezahlte Summe – zurückerstatten muss.

Die Betroffene argumentierte, beide Renten stammten vom selben Träger und sie habe ihre Witwenbezüge bei der Beantragung der Altersrente offengelegt. Doch das Gericht sah in ihrem Versäumnis, die Meldepflichten zu erfüllen, "grobe Fahrlässigkeit". Das Bundessozialgericht bestätigte das Urteil und stellte klar, dass Überzahlungen selbst nach 20 Jahren zurückgefordert werden können, wenn sie zum Zeitpunkt der Klage noch flossen.

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Das Urteil fällt in eine Zeit, in der Witwenrenten ab Dezember dieses Jahres gekürzt werden sollen.

Der Fall schafft einen Präzedenzfall für die Rückforderung langjähriger Rentenüberzahlungen in Deutschland. Die Witwe muss nun den vollen Betrag erstatten – trotz der zwei Jahrzehnte andauernden Zahlungen. Gleichzeitig treten im Dezember Änderungen bei den Witwenrenten in Kraft, die die Leistungsniveaus weiter anpassen.

Quelle