Streit um Tempolimit 30 in Nürnberg: Warum die Stadt die Bremse zieht
Maren WeihmannStreit um Tempolimit 30 in Nürnberg: Warum die Stadt die Bremse zieht
Anwohner entlang der Nürnberger Straße und der Maistraße setzen sich für ein Tempolimit von 30 km/h ein, um Lärm zu reduzieren und die Sicherheit zu erhöhen. Ihre im Oktober 2025 eingereichte Petition hat eine Debatte über Verkehrsbeschränkungen in dem Gebiet ausgelöst. Stadtvertreter argumentieren jedoch nun, dass der Vorschlag auf rechtliche und praktische Hürden stößt.
Der Verkehrsausschuss wird in einer für den 16. März 2026 anberaumten Abstimmung über die Angelegenheit entscheiden.
Die Stadtverwaltung hat ein durchgehendes 30-km/h-Limit auf der Nürnberger Straße ausgeschlossen und verweist dabei auf die Straßenverkehrs-Ordnung. Diese verlangt spezifische Voraussetzungen – wie etwa hohen Fußgängeraufkommen oder benachbarte Schulen –, die auf der Straße nicht erfüllt sind. Eine nächtliche Beschränkung zwischen 20 und 6 Uhr bleibt zwar technisch möglich, wird von Verkehrsexperten jedoch als unwirksam eingestuft.
Selbst die Einführung eines teilweisen Tempolimits wäre mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden. Dazu zählen Bürgerbefragungen, Lärmmessungen und die Aufstellung neuer Verkehrsschilder. Allein die Umprogrammierung der Ampeln für langsamere Nachttempi würde rund 55.000 Euro kosten. Beamte warnen zudem vor möglichen Störungen, da Autofahrer das Limit ignorieren könnten, was zu ungleichmäßigem Verkehrsfluss und Verwirrung auf öffentlichen Verkehrsrouten führen würde.
Die Nürnberger Straße ist bereits als "Lärmbrennpunkt Nr. 12" im städtischen Lärmaktionsplan verzeichnet. Als Lösungsansätze werden schalldämmende Fenster und lärmarmer Asphalt empfohlen, nicht jedoch Geschwindigkeitsbegrenzungen. Fachleute argumentieren, dass Aufwand und Kosten für die Durchsetzung eines nächtlichen Limits den minimalen Nutzen bei der Lärmreduzierung übersteigen würden.
Die Fürther Verwaltung lehnt den Vorschlag entschieden ab. Sie rät davon ab, weitere Prüfungen durchzuführen, und begründet dies damit, dass weder der rechtliche Rahmen noch die zu erwartenden Ergebnisse das Vorhaben rechtfertigen. Detaillierte Lärmdaten für die Straße der vergangenen fünf Jahre liegen nicht vor, obwohl allgemeine Trends in deutschen Städten aufgrund steigender Verkehrsaufkommen leichte Zunahmen zeigen.
Über die Petition für ein 30-km/h-Limit auf der Nürnberger Straße wird in der anstehenden Abstimmung des Verkehrsausschusses entschieden. Bei einer Ablehnung dürfte sich der Fokus der Stadt auf alternative Lärmminderungsmaßnahmen verlagern, wie sie bereits im Aktionsplan skizziert sind. Vorerst halten die Verantwortlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen in dem Gebiet für weder praktikabel noch rechtlich umsetzbar.