Regensburg lehnt Kauf des maroden Kaufhof-Gebäudes am Neupfarrplatz ab
Maren WeihmannRegensburg lehnt Kauf des maroden Kaufhof-Gebäudes am Neupfarrplatz ab
Der Stadtrat von Regensburg hat die Möglichkeit abgelehnt, das ehemalige Kaufhof-Gebäude am Neupfarrplatz zu erwerben. Die Verantwortlichen begründen dies damit, dass der aktuelle Kaufpreis angesichts des schlechten Bauzustands und rechtlicher Komplikationen viel zu hoch sei. Die Entscheidung folgt auf wochenlange Debatten über die Zukunft des Gebäudes und die begrenzten Handlungsmöglichkeiten der Stadt.
Ursprünglich hatte der Rat einen Kauf des Grundstücks in Erwägung gezogen, sah sich jedoch mit mehreren Hindernissen konfrontiert. Ein Erbbaurecht auf einem Teil des Geländes würde der Stadt selbst im Falle eines Erwerbs keine volle Kontrolle ermöglichen. Zudem würde die Ausübung des Vorkaufsrechts den Kauf der gesamten Fläche erfordern – ein Geschäft, das die Verantwortlichen als ungünstig und finanziell unverantwortlich bezeichneten.
Das Gebäude selbst bedarf umfangreicher Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten, bevor es wieder genutzt werden kann. Die Stadtführung argumentiert, dass der vom Verkäufer geforderte Preis diese Kosten nicht widerspiegele und ein Kauf daher unvernünftig wäre. Dennoch betonte der Rat, grundsätzliche Kaufbereitschaft zu signalisieren – vorausgesetzt, es käme zu fairen Verhandlungsbedingungen.
Ein weiteres Problem trat zutage, als es der Stadt nicht gelang, Kontakt zum Käufer aufzunehmen oder mögliche Verbindungen zu einer angeblichen Investorengruppe zu überprüfen. Ohne klare Kommunikation war es den Verantwortlichen unmöglich, die Absichten des Käufers einzuschätzen. In der Folge wird sich der Rat nun auf seine Bauplanungsbehörde stützen, um die künftige Nutzung des Gebäudes zu steuern.
Für das Gebiet sollen neue, strengere Baubestimmungen eingeführt werden. Diese Regeln zielen darauf ab, sicherzustellen, dass das Grundstück zu einem Ort entwickelt wird, der allen Bewohnerinnen und Bewohnern dient – unabhängig von Alter, Herkunft oder Überzeugung. Die planungsrechtlichen Befugnisse der Stadt werden damit zum wichtigsten Instrument, um die Neugestaltung zu lenken, selbst ohne direkten Besitz.
Mit der Ablehnung des Kaufs bleibt das ehemalige Kaufhof-Gebäude vorerst in Privatbesitz. Die Stadt wird stattdessen ihre Planungshoheit nutzen, um eine Umgestaltung voranzutreiben, die der gesamten Gemeinschaft zugutekommt. Die Verantwortlichen haben deutlich gemacht, dass sie nicht bereit sind, überteuerte Preise zu zahlen, sich aber offen für künftige Gespräche zeigen, sollten sich die Rahmenbedingungen ändern.






