25 April 2026, 16:28

Prozess um dreifachen Schuss in Kreuzlingen: War es Mord oder Kurzschlussreaktion?

Cartoon-Courtroom-Szene mit einem zentralen stehenden Mann, sitzenden Figuren, einem Tisch mit Gegenständen auf der rechten Seite und Text, der unten "Boney's Trial, Sentence, and Dying Speech Europe's Injuries Revenged" liest.

Prozess um dreifachen Schuss in Kreuzlingen: War es Mord oder Kurzschlussreaktion?

In Kreuzlingen, Schweiz, muss sich ein 51-jähriger Mann wegen dreifachen Schusses auf seinen Geschäftspartner vor Gericht verantworten. Laut Anklage ähnelte die Tat einer Hinrichtung – eine Darstellung, die die Verteidigung zurückweist. Im Mittelpunkt des Falls steht ein finanzieller Streit sowie ausstehende Investitionen im Ausland.

Die Bluttat ereignete sich während eines Treffens der beiden Männer. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, mit einem Revolver erschienen zu sein und gezielt dreimal geschossen zu haben. Sie fordert eine 15-jährige Haftstrafe wegen vorsätzlicher Tötung.

Der Verteidiger wies die These einer geplanten Hinrichtung zurück und verwies auf widersprüchliche Zeugenaussagen. Stattdessen sprach er von einer spontanen "Kurzschlussreaktion" und plädierte für eine mildere Strafe von fünf Jahren.

Der Anwalt der Opferfamilie hingegen verlangt die Abweisung der aktuellen Anklage. Er besteht darauf, den Vorwurf auf Mord zu verschärfen und eine Verurteilung auf dieser Grundlage zu erreichen. Der Konflikt soll sich ursprünglich an unbeglichenen Geldern im Zusammenhang mit Auslandsinvestitionen entzündet haben.

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Das Urteil wird für Mittwochnachmittag erwartet. Der Prozess offenbart gegensätzliche Deutungen der Tat: War sie vorbedacht oder ein impulsiver Ausbruch? Nun muss das Gericht zwischen der Forderung der Anklage nach 15 Jahren Haft und dem Verteidiger-Plädoyer für eine kürzere Strafe abwägen. Die Familie des Opfers pocht weiterhin auf eine Verurteilung wegen Mordes.

Quelle