Oberärztin klagt gegen Kündigung wegen angeblichen Zeitbetrugs am Uniklinikum Regensburg
Christoph Koch IIOberärztin klagt gegen Kündigung wegen angeblichen Zeitbetrugs am Uniklinikum Regensburg
Eine leitende Oberärztin wehrt sich vor dem Arbeitsgericht Regensburg gegen ihre Kündigung, nachdem ihr Arbeitgeber ihr Zeitbetrug vorgeworfen hat. Das Krankenhaus wirft ihr vor, nach einer Teambesprechung während ihres bezahlten Urlaubs fälschlicherweise zusätzliche vergütete Arbeitsstunden erfasst zu haben. Die Ärztin lehnte ein Abfindungsangebot ab und besteht darauf, stattdessen in ihre Position zurückkehren zu wollen.
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf grundsätzliche Probleme in den Personalpraktiken bayerischer Universitätskliniken, wo in den vergangenen zwei Jahren mindestens drei ähnliche Konflikte aufgetaucht sind.
Das Kündigungsverfahren steht dabei in scharfer Kritik des Gerichts. Die vorsitzende Richterin hinterfragte, warum das Krankenhaus statt eines Dialogs über die Vorwürfe die fristlose Kündigung gewählt habe. Zudem wurden formale Mängel moniert, darunter vermutlich die Nichteinhaltung der zweiwöchigen Frist für eine solche Kündigung. Ungeklärt bleibt außerdem, wer innerhalb des Krankenhauses überhaupt befugt war, die Entlassung zu veranlassen.
Nun liegt die Beweislast beim Arbeitgeber, der vorsätzlichen Betrug nachweisen muss. Die Ärztin hatte zwar während ihres genehmigten bezahlten Urlaubs an einer Sitzung teilgenommen, wird aber beschuldigt, im Nachhinein zusätzliche Stunden geltend gemacht zu haben. Das Gericht hat dem Krankenhaus bis zum 17. April Zeit gegeben, zu den Verfahrensfehlern Stellung zu nehmen.
Der Streitfall reiht sich in eine Serie von Konflikten an bayerischen Unikliniken ein. Bereits im Juni 2024 gab es einen ähnlichen Fall am Klinikum der LMU München, gefolgt von Auseinandersetzungen am Universitätsklinikum Regensburg im Oktober 2025 und am Universitätsklinikum Würzburg im Januar 2026. Kritiker verweisen wiederholt auf mangelnde Kommunikation und geplante Stellenstreichungen als mitauslösende Faktoren für diese Konflikte.
Dass die Ärztin die Abfindung ausschlug, unterstreicht ihren Willen, die Kündigung anzufechten. Ihr Anwaltsteam argumentiert, das Vorgehen des Krankenhauses sei unverhältnismäßig und von Anfang an fehlerhaft gewesen.
Die Frist für die Stellungnahme des Arbeitgebers läuft bis zum 17. April. Das Urteil könnte richtungsweisend für die Behandlung ähnlicher Fälle an bayerischen Universitätskliniken werden. Gleichzeitig trägt der Fall zu der wachsenden Kritik an den Personalpolitiken im Sektor bei, wo Stellenabbau und Kommunikationspannen immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen führen.






