Neue Pflicht: Stornierungsbutton für Online-Verträge ab Juni 2024
Ab dem 19. Juni tritt eine neue Regelung für Online-Verträge in Kraft: Unternehmen müssen auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren und entsprechend gekennzeichneten Stornierungsbutton anbieten. Die Änderung gilt für Verträge, die dem deutschen Recht unterliegen.
Die Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Der Button muss mindestens so leicht auffindbar sein wie der Prozess zum Abschluss des ursprünglichen Vertrags. Verbraucher erhalten nach der Stornierung umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format, etwa per E-Mail.
Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern. Das gesetzliche Widerrufsrecht selbst bleibt jedoch unverändert bei 14 Tagen – gerechnet ab Vertragsabschluss oder Erhalt der Ware.
Der Stornierungsbutton ist für Online-Verträge in Deutschland verpflichtend und soll Verbrauchern die Ausübung ihres Widerrufsrechts erleichtern. Die Regelung ändert zwar nichts an der bestehenden 14-tägigen Widerrufsfrist, schafft aber klarere Abläufe.






