Landshut passt Grundsteuer-Hebesätze an – nur wenige Widersprüche von Bürgern
Maren WeihmannLandshut passt Grundsteuer-Hebesätze an – nur wenige Widersprüche von Bürgern
Der Stadtrat von Landshut hat die Hebesätze für die Grundsteuer A und B angepasst, um die Einnahmen stabil zu halten. Die Entscheidung fiel während der Sitzung im Oktober 2024. Die Änderung folgt einer umfassenden Reform der Grundsteuerberechnung in Bayern.
Die Reform wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht im April 2018 das alte Grundsteuersystem für verfassungswidrig erklärt hatte. Als Reaktion verabschiedete der Bayerische Landtag im November 2021 ein neues Grundsteuergesetz, das ein Flächenmodell zur Ermittlung der Steuerwerte einführte.
Das städtische Steueramt Landshut verschickte Anfang Januar rund 30.000 Grundsteuerbescheide. Die Nachfrage nach Informationen war groß: Im Januar und Februar gingen täglich etwa 150 Anrufe ein, im März sank die Zahl auf 100 und später auf 50 pro Tag.
Von den 30.000 Bescheiden wurden nur etwa 200 Widersprüche eingelegt. Der Stadtrat setzte die neuen Hebesätze auf 295 Prozent für die Grundsteuer A und 483 Prozent für die Grundsteuer B fest. Neun Fälle werden nun an die Regierung von Niederbayern zur weiteren Prüfung überwiesen.
Die neuen Sätze sollen sicherstellen, dass Landshut aufkommensneutral bleibt. Die meisten Grundstückseigentümer akzeptierten die Bescheide ohne Einspruch. Eine kleine Anzahl von Fällen wird von den regionalen Behörden zusätzlich geprüft.






