Historisches Urteil: Sehbehinderter Medizinstudent darf um Approbation kämpfen
Maren WeihmannHistorisches Urteil: Sehbehinderter Medizinstudent darf um Approbation kämpfen
Ein deutscher Medizinstudent mit Sehbehinderung hat einen entscheidenden juristischen Sieg errungen: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied, dass seine Behinderung ihn nicht automatisch von der Ausübung seines gewünschten Fachgebiets ausschließt. Das Urteil stellt langjährige Zulassungsregeln infrage und wirft die Frage auf, wie Patientensicherheit und Ärzterechte in Einklang zu bringen sind.
Der Fall begann, als ein Student mit der Diagnose Makuladegeneration die Approbation beantragte. Nach deutschem Recht müssen Bewerber nachweisen, dass sie gesundheitlich in der Lage sind, den Arztberuf auszuüben. Während das Verwaltungsgericht seinem Antrag zunächst stattgab, hob das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung später auf.
Das BVerwG kam zu dem Schluss, dass die deutsche Approbationsordnung für Ärzte (BÄO) sehbehinderte Bewerber möglicherweise unrechtmäßig benachteiligt. Zwar verlangt das Gesetz, dass Ärzte ihre Tätigkeiten ohne Einschränkungen ausüben können, doch das Gericht räumte ein, dass eine beschränkte Zulassung eine Option sein könnte. Die genaue Abgrenzung solcher Auflagen bleibt jedoch schwierig.
Der Student strebt eine Facharztausbildung in "Psychosomatischer Medizin und Psychotherapie" an – ein Bereich, in dem seine Behinderung voraussichtlich weniger Auswirkungen hat. Das BVerwG verwies den Fall zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht zurück. In der neuen Verhandlung muss geklärt werden, ob er in seinem gewählten Fachgebiet sicher arbeiten kann.
Das Urteil garantiert dem Studenten zwar keine Approbation, ebnet aber den Weg für eine differenziertere Bewertung. Sollte sein Antrag genehmigt werden, könnte der Fall Präzedenz für andere Ärzte mit Behinderungen schaffen. Gleichzeitig setzt die Entscheidung die Aufsichtsbehörden unter Druck, klare Regelungen für beschränkte Zulassungen in der Praxis zu entwickeln.






