Gericht verbietet Böhmermann Vorwürfe gegen Schönbohm wegen angeblicher Russland-Verbindungen
Maren WeihmannGericht verbietet Böhmermann Vorwürfe gegen Schönbohm wegen angeblicher Russland-Verbindungen
Ein Münchner Berufungsgericht hat in einem von Arne Schönbohm angestrengten Verleumdungsverfahren gegen Jan Böhmermann entschieden. Das Gericht untersagte Böhmermann, die Behauptung zu wiederholen, Schönbohm habe Verbindungen zum russischen Geheimdienst unterhalten. Die Entscheidung fällt nach einem langwierigen Rechtsstreit über einen Beitrag in der Sendung ZDF Magazin Royale.
Laut Urteil erweckte die Ausstrahlung den Eindruck, Schönbohm habe bewusst Kontakte zum russischen Geheimdienst gepflegt – ein Verstoß gegen seine Persönlichkeitsrechte, so die Richter. Sie bestätigten damit ein vorheriges Urteil der Vorinstanz.
Schönbohm argumentierte, der Beitrag gefährde die nationale Sicherheit und untergrabe das Vertrauen in die internationale Zusammenarbeit. Sein Anwalt hatte die falschen Vorwürfe in einem separaten Interview versehentlich bekräftigt, was die Forderung nach Schadensersatz schwächte. Das Gericht lehnte seinen Antrag auf mindestens 100.000 Euro Entschädigung mit Verweis auf diesen Fehler ab.
Ein ZDF-Sprecher bedauerte das Urteil, betonte jedoch, die Sendung habe Schönbohm niemals explizit der Geheimdienstverbindungen bezichtigt. Böhmermanns Verteidigung, es habe sich um Satire gehandelt, wies das Gericht zurück. Das Urteil verbietet Böhmermann, die Vorwürfe zu wiederholen. Schönbohm gab an, der Rechtsstreit habe ihn über 60.000 Euro gekostet – weit mehr, als ihm an Entschädigung zugesprochen wurde. Der Fall setzt ein Präzedenzurteil zu den Grenzen satirischer Äußerungen in Verleumdungsklagen.






