18 March 2026, 00:55

Gericht stoppt irreführende E-Zigaretten-Werbung einer Supermarktkette

Eine Werbung mit einer Zigarettenpackung und beschreibendem Text.

Gericht verbietet Discounter-Werbung für E-Zigaretten - Gericht stoppt irreführende E-Zigaretten-Werbung einer Supermarktkette

Ein deutsches Gericht hat einer Discount-Supermarktkette untersagt, bestimmte Werbeaussagen für E-Zigaretten auf ihrer Website zu verwenden. Das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg richtet sich gegen Formulierungen, die die Risiken des Dampfens verharmlosen. Die Entscheidung folgt auf eine Klage einer Nichtraucher-Initiative, die sich gegen irreführende Werbung wendet.

Den Anstoß gab die Nichtraucherorganisation Pro Rauchfrei, die den Händler verklagte. Die Gruppe warf dem Unternehmen vor, sich zu weigern, Sätze zu streichen, die E-Zigaretten als harmlos erscheinen lassen. Das Gericht prüfte mehrere Aussagen auf netto-online.de, darunter Behauptungen wie "entdecken Sie eine neue Welt köstlicher und unglaublicher Aromen" oder "eine große Auswahl an Geschmacksrichtungen".

Das Urteil (Aktenzeichen 3 U 30/25) erging zunächst im Januar als einstweilige Verfügung und ist nun rechtskräftig. Zu den verbotenen Formulierungen gehörte auch "für alle Zielgruppen geeignet, von Dampf-Anfängern bis zu erfahrenen Nutzern". Die Richter argumentierten, dass selbst das Wort "geeignet" den Eindruck erwecke, E-Zigaretten seien weniger gefährlich, als sie tatsächlich sind.

Pro Rauchfrei betont, der Fall zeige ein grundsätzliches Problem bei der Vermarktung solcher Produkte auf. Währenddessen haben andere europäische Länder strengere Maßnahmen ergriffen: Die Niederlande und Dänemark haben aromatisierte Nikotinprodukte verboten, um Jugendliche zu schützen. Frankreich ist noch weiter gegangen und hat Einweg-E-Zigaretten komplett verboten – aus Gründen des Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes.

Die Entscheidung zwingt die Supermarktkette, die beanstandeten Werbeaussagen von ihrer Website zu entfernen. Das Urteil verschärft die Regeln für die Bewerbung von E-Zigaretten in Deutschland. Ähnliche Klagen könnten folgen, sollten andere Händler weiterhin mit irreführenden Angaben zu Dampfprodukten werben.

AKTUALISIERUNG

Gericht gewährt Netto Übergangszeitraum bei strenger E-Zigaretten-Werberuling

Das Gericht hat Netto bis zum 11.02.2026 Zeit, um der E-Zigaretten-Werberuhe zu entsprechen. Wichtige Urteile umfassen:

  • Ablehnung von 'Pull-Werbung'-Behauptungen: Passive Werbung bleibt verboten.
  • Endgültiger Urteilsstatus als 12.02.2026 bestätigt.
  • Preisqualifikationen wie 'nur' wurden nicht als irreführend angesehen.