Gericht bestätigt höhere Rehwild-Abschussquote trotz Proteste des Jagdpächters
Laura ThanelGericht bestätigt höhere Rehwild-Abschussquote trotz Proteste des Jagdpächters
Ein Streit zwischen einem Jagdpächter und einer lokalen Behörde über die Abschusspläne für Rehwild hat die Gerichte beschäftigt. Der Pächter hatte die Entscheidung des Landkreises, die Abschussquote um 20 Prozent zu erhöhen, angefochten und argumentiert, dass die Anhebung nicht ausreichend begründet sei. Der Fall landete vor dem Verwaltungsgericht, das nun sein Urteil gesprochen hat.
Der Konflikt entzündete sich, als der Pächter für die Jagdjahre 2019/2020/2021 einen Abschussplan vorlegte, der eine Quote von 60 Rehen vorsah – eine Zahl, die vom Vorstand des örtlichen Jagdvereins unterstützt wurde. Die Kreisverwaltung setzte die Quote jedoch auf 72 Tiere fest, was einer Steigerung von 20 Prozent gegenüber dem Vorschlag des Pächters entsprach.
Der Pächter hielt die höhere Zahl für unnötig. Er berief sich auf ein forstliches Gutachten, das die durch Rehe verursachten Verbiss-Schäden als "vertretbar" einstuft. Zudem widersprach er der Behauptung des Försters, die natürliche Waldverjüngung sei gefährdet, und bestand darauf, dass die vorliegenden Beweise dies nicht stützten. Darüber hinaus argumentierte der Pächter, die Jagdbehörde habe bei der Planung des Abschusses keinen Spielraum, da die gesetzlichen Anforderungen bereits erfüllt seien.
Das Gericht prüfte, ob die Behörde rechtmäßig gehandelt habe. Es stellte fest, dass dem Landkreis zum Zeitpunkt der Genehmigung des Plans keine Fehler unterlaufen seien. Zwar wurden keine konkreten Rechtsvorschriften für die Erhöhung der Quote genannt, doch habe sich die Behörde vermutlich auf die allgemeinen wildbiologischen Pflichten nach § 19 des Bundesjagdgesetzes gestützt. Der Pächter hingegen hatte seinen Vorschlag auf lokale Bestandsanalysen und nachhaltige Jagdgrenzen gestützt.
In seinem Urteil bestätigte das Gericht die Entscheidung des Landkreises. Es betonte, dass die Behörde bei der Festsetzung von Abschussquoten öffentliche und private Interessen abwägen müsse. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Rechte des Pächters nicht verletzt worden seien und der genehmigte Plan den rechtlichen Anforderungen entspreche.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts erklärt die vom Landkreis festgelegte Quote für rechtmäßig. Der vom Pächter vorgeschlagene Abschuss von 60 Rehen wurde zugunsten der höheren Zielvorgabe von 72 Tieren abgelehnt. Das Urteil unterstreicht, dass den Behörden in der Wildtierbewirtschaftung ein Ermessensspielraum zusteht – vorausgesetzt, sie halten sich an die gesetzlichen Verfahren und berücksichtigen die relevanten Interessen.






