Bund und Länder lockern Düngeregeln – was sich 2027 für Bauern ändert
Maren WeihmannBund und Länder lockern Düngeregeln – was sich 2027 für Bauern ändert
Bund und Länder haben neue Vereinbarungen getroffen, um die landwirtschaftlichen Vorschriften vor der Düngeperiode 2027 zu lockern. Die Änderungen umfassen Ausnahmen für kleine Betriebe, verlängerte Umstellungsfristen sowie erleichterte Regeln für Grünland und Fruchtfolgen. Uneinigkeit herrscht jedoch weiterhin bei der Tierwohl-Förderung und den EU-Naturschutzgesetzen.
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Betriebe unter 30 Hektar keine Kontrollen oder Sanktionen wegen der Fruchtfolge nach GLÖZ 7 mehr fürchten. Diese Befreiung gilt rückwirkend und gibt kleineren Höfen mehr Spielraum. Ökobetriebe sind bereits seit Jahresbeginn von mehreren GLÖZ-Regeln (1, 3, 4, 5, 6 und 7) ausgenommen.
Ein zentraler Beschluss legt den 1. Januar 2026 als Stichtag für die Umwandlung von Grünland fest. Bauern müssen dann kein Dauergrünland oder Kleegrasflächen umbrechen, wenn die Flächen bis zu diesem Datum als Ackerland registriert waren. Zudem wurde die bisherige fünfjährige Umstellungsfrist rückwirkend auf sieben Jahre verlängert.
Bei GLÖZ 6 darf Brachland nun ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand zur Bekämpfung von Schädlingen wie der Schilf-Glasflügelzikade genutzt werden. Unterdessen fordern unionsgeführte Länder wie Bayern in offiziellen Schreiben an Brüssel und den Bundeslandwirtschaftsminister die vollständige Abschaffung des EU-Naturschutzgesetzes.
Streit gab es über Fördermittel für die Modernisierung von Tierställen – eine Lösung ist hier noch nicht in Sicht. Ein Vorschlag Niedersachsens, die Milchproduktion freiwillig und ohne Ausgleich zu reduzieren, fand keine Mehrheit. Die Verantwortlichen streben nun an, auf der Herbst-Agrarministerkonferenz Ende September eine Düngestrategie zu finalisieren.
Die Neuerungen schaffen für Landwirte klarere Rahmenbedingungen vor der Düngeperiode 2027. Kleine Betriebe profitieren von Erleichterungen bei Fruchtfolgekontrollen, während Grünland- und Schädlingsbekämpfungsregeln vereinfacht wurden. Ungeklärt bleiben jedoch die Konflikte um Tierwohl-Förderung und EU-Umweltvorschriften.






