Beamtenbund kritisiert Besoldungsreform als verfassungswidrig und ungerecht
Maren WeihmannBeamtenbund kritisiert Besoldungsreform als verfassungswidrig und ungerecht
Deutscher Beamtenbund (DBB) fordert grundlegende Überarbeitung des Entwurfs für die Besoldungsreform
Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat weitreichende Änderungen am Regierungsentwurf für die Besoldungsreform gefordert. Zwar befürwortet der Verband höhere Einstiegsgehälter für Bundesbeamte, doch hält er zentrale Teile des Vorhabens für verfassungswidrig. Die geplanten Neuerungen haben eine Debatte über Lohngerechtigkeit und rechtliche Zulässigkeit ausgelöst.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Anfangsgehälter von Beamten anzuheben und das langjährige Prinzip des „Alleinverdienermodells“ abzuschaffen. Dadurch würde das Einkommen des Partners oder der Partnerin künftig keine Rolle mehr bei der Besoldungsberechnung spielen. Der DBB lehnt diese Änderung jedoch als „unzulässig“ ab – mit der Begründung, dass Beamte keinen Einfluss auf das Einkommen ihres Partners hätten.
Kritik übt der Verband auch an den geplanten Gehaltsunterschieden innerhalb der B-Besoldungsgruppe, die höhere Führungspositionen umfasst. Laut DBB verstößt die vorgesehene Differenz von 1,6 Prozent zwischen den Besoldungsstufen B3 und B4 gegen verfassungsrechtliche Grundsätze – darunter das Leistungsprinzip, das die Bezahlung an die Aufgabenbindung knüpft, sowie das Differenzierungsgebot, das eine faire Gehaltsentwicklung sicherstellen soll.
Obwohl der DBB die Erhöhung der Einstiegsgehälter begrüßt, weist er darauf hin, dass Führungskräfte (B-Besoldung) im Vergleich zu Beschäftigten der unteren A-Gruppen deutlich geringere Steigerungen erhalten würden. Das Bundesinnenministerium hat sich bisher nicht zu diesen Ungleichheiten geäußert. Der DBB besteht darauf, dass der aktuelle Entwurf verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genüge, und fordert eine „kritische Überprüfung“ der B-Besoldungsanpassungen.
Im Mittelpunkt der Einwände des DBB stehen rechtliche Bedenken und die Frage der Lohngerechtigkeit. Sollte die Regierung die Reform ohne Änderungen umsetzen, drohen nach Ansicht des Verbands verfassungsgerichtliche Klagen. Die Auseinandersetzung dreht sich nun darum, ob die endgültige Fassung des Gesetzes diese Kritikpunkte noch aufgreift, bevor sie in Kraft tritt.






