Bayern führt Registrierungspflicht für Ferienwohnungen gegen Wohnungsnot ein
Christoph Koch IINeue Transparenz zur Verhinderung von Missbrauch von Wohnraum - Bayern führt Registrierungspflicht für Ferienwohnungen gegen Wohnungsnot ein
Der bayerische Landtag hat neue Regelungen verabschiedet, um der Wohnungsnot entgegenzuwirken, die durch kurzfristige Touristenvermietungen verschärft wird. Die Maßnahmen entsprechen einer EU-Verordnung, die ein digitales Registrierungssystem für alle Ferienwohnungen vorschreibt. Vermieter benötigen künftig eine offizielle Genehmigung, bevor sie ihre Immobilien auf Buchungsplattformen anbieten dürfen.
Das überarbeitete Gesetz zur Bekämpfung des Wohnungsmissbrauchs räumt den Kommunen erweiterte Befugnisse ein, um Kurzzeitvermietungen strengere Auflagen zu unterwerfen. Ab dem 1. April 2026 muss sich jeder, der eine Wohnung auf Portalen wie Airbnb inseriert, zuvor beim Freistaat registrieren lassen. Anschließend erhält er eine eindeutige Registriernummer, die an die Buchungsplattform weitergegeben werden muss.
Auch die Gemeinden erhalten Zugang zu einem EU-weiten Datenaustauschsystem. Damit sollen sie illegale Umwandlungen von Wohnraum in Touristenunterkünfte besser aufspüren können. Besonders im Fokus stehen Städte, in denen die Wohnungsnot durch eine hohe Zahl an Ferienwohnungen weiter zugenommen hat.
Ziel des Systems ist es, Schlupflöcher zu schließen, indem sämtliche Angebote offiziell erfasst werden. Die Plattformen sind verpflichtet, vor der Veröffentlichung von Anzeigen die Registriernummern zu prüfen. Unklar ist jedoch, wie viele bayerische Kommunen bereits vor dem Stichtag 2026 eigene digitale Kontrollen eingeführt haben.
Das neue Registrierungssystem tritt in knapp zwei Jahren in Kraft. Vermieter und Plattformen müssen sich bis April 2026 an die Vorgaben halten – andernfalls drohen Strafen. Die Behörden erhoffen sich von den Maßnahmen, dass in stark nachgefragten Gebieten mehr langfristiger Wohnraum frei wird.






