Bayern führt ab 2026 die Behördennummer 115 flächendeckend ein
Bayern schließt sich ab 1. Mai 2026 vollständig der bundesweiten Behördennummer 115 an
Damit erweitert das Bundesland den telefonischen Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger im Freistaat. Bisher hatten nur ausgewählte Kommunen wie München den Service in begrenztem Umfang angeboten.
Noch vor dem 1. Mai 2024 hatte kein Bundesland die 115 flächendeckend eingeführt. Bayern, eines der letzten Länder, die das System übernehmen, passt sich nun mit der Umsetzung der Vorgaben aus dem Onlinezugangsgesetz an. Die Hotline bietet eine einheitliche Rufnummer für alle Anfragen zu Dienstleistungen von Bund, Ländern und Kommunen.
Der Service der 115 ist montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar und beantwortet Fragen von A bis Z – von Genehmigungen bis hin zu Sozialleistungen. Für gehörlose und hörgeschädigte Menschen steht zudem ein Gebärdentelefon zur Verfügung, um Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Trotz der Ausweitung bleiben die bestehende bayerische Servicenummer Bayern direkt sowie die kommunalen Angebote vor Ort bestehen. Zwar hatte der Freistaat bei der landesweiten Einführung des 115-Gebärdentelefons bisher Nachholbedarf, doch mit der aktuellen Anpassung wird diese Lücke nun geschlossen.
Die Einführung der 115 in Bayern standardisiert den Zugang zu behördlichen Informationen in der gesamten Region. Bürgerinnen und Bürger können künftig einen zentralen Ansprechpartner für alle Verwaltungsbelange nutzen – inklusive spezieller Unterstützung für Menschen mit Hörbehinderung. Die Änderung unterstreicht Bayerns Engagement bei der Umsetzung der nationalen Digitalisierungsstrategie.






