Bayern führt 2026 den Wasserpfennig für Grundwasserentnahmen ein
Ab Juli 2026 führt Bayern eine neue Abgabe auf Grundwasserentnahmen ein. Die sogenannte Wasserpfennig-Gebühr soll Gelder für den Gewässerschutz einbringen. Mehrere andere Bundesländer erheben bereits seit Jahrzehnten ähnliche Umlagen.
Der Wasserpfennig existiert in Baden-Württemberg seit 1988. Berlin und Hamburg zogen ein Jahr später nach und führten 1989 eigene Versionen ein. Sachsen-Anhalt führte die Abgabe später ein, ab 2011.
Jedes Bundesland legt die Höhe der Gebühr selbst fest. Die eingenommenen Mittel fließen in den Schutz der Wasserressourcen und die Verbesserung ökologischer Standards. Mit seiner Entscheidung schließt sich Bayern der wachsenden Zahl von Regionen an, die auf diese Weise Naturschutzmaßnahmen finanzieren.
Die neue Abgabe gilt ab Juli 2026 für die Grundwasserentnahme in ganz Bayern. Unternehmen und Verbraucher, die Wasser fördern, müssen die Gebühr entrichten – die Sätze variieren je nach Standort. Die Einnahmen sollen langfristige Projekte zum Schutz des Wassers im Freistaat unterstützen.






