Bauunternehmer aus Landshut wegen Lohnbetrugs und illegaler Beschäftigung verurteilt
Christoph Koch IIBauunternehmer aus Landshut wegen Lohnbetrugs und illegaler Beschäftigung verurteilt
Ein Geschäftsführer aus dem Landkreis Landshut ist wegen Lohnbetrugs und Beihilfe zum illegalen Aufenthalt verurteilt worden. Das Gericht verhängte eine achtmonatige Haftstrafe auf Bewährung. Im Mittelpunkt des Falls standen nicht angemeldete Beschäftigte sowie ausstehende Sozialabgaben.
Die Ermittlungen begannen nach einer Polizeikontrolle im Straßenverkehr. Dabei wurde einer der Mitarbeiter des Angeklagten in einem Firmenfahrzeug angetroffen, was zu weiteren Nachforschungen führte. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut deckte daraufhin Unregelmäßigkeiten bei Lohnzahlungen desselben Bauunternehmens auf.
Der Geschäftsführer hatte vier Arbeiter aus Südosteuropa für ein privates Bauprojekt eingestellt. Zehn Monate lang beschäftigte er sie, ohne sie anzumelden oder Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Drei dieser Mitarbeiter verfügten nicht über die erforderlichen Aufenthaltstitel für eine Beschäftigung – trotzdem setzte er sie weiter ein und ermöglichte so ihren illegalen Aufenthalt.
Das Gericht sprach ihn in neun Fällen des Lohnvorenthalts und in drei Fällen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt schuldig. Er hatte Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von über 28.215 Euro vorenthalten, darunter Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass er keine Haftstrafe sofort antreten muss, die Verurteilung bleibt jedoch bestehen.
Für Medienanfragen steht die Pressestelle des Hauptzollamts Landshut unter der Telefonnummer 0871-806-1031 oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung. Die nächsten Zollinfotage finden am 26. April 2025 in Altdorf und am 10. Mai 2025 in Passau statt.






