22 December 2025, 20:52

Zusätzliche Kosten: "Apotheke trägt die Verantwortung", sagt die Versicherung

Ein Foto einer Person mit mehreren Flaschen und ein paar Pillen daneben.

Zusätzliche Kosten: "Apotheke trägt die Verantwortung", sagt die Versicherung

Zusatzkosten: „Krankenkasse gibt Apotheke die Schuld“

Teaser: Eine Apotheke gab ein Rezept für ein Schilddrüsenmedikament aus. Die Patientin sollte eigentlich nur eine Zuzahlung von fünf Euro sowie feste Kosten leisten – doch die Höhe überraschte sie zunächst. Als sie bei ihrer Krankenkasse nachfragte, hieß es, die Apotheke trage die Verantwortung.

22. Dezember 2025, 07:25 Uhr

Eine Patientin aus München sah sich mit unerwarteten Mehrkosten konfrontiert, als sie ihr Schilddrüsenmedikament abholte. Für L-Thyroxin Winthrop 25 µg wurde ihr ein Betrag von 9,50 Euro in Rechnung gestellt – darunter ein Aufschlag von 4,50 Euro. Verunsichert wandte sie sich an ihre Krankenkasse, die DAK-Gesundheit, um Aufklärung zu erhalten. Der Fall wirft Fragen zu den Spielregeln bei Rezepten und der Preissetzungsfreiheit von Apotheken auf.

Der Vorfall begann, als die Patientin ihr Medikament in der St.-Morus-Apotheke abholte. Statt der üblichen Zuzahlung von fünf Euro wurde ihr ein zusätzlicher Betrag von 4,50 Euro berechnet. Verwirrt kontaktierte sie die DAK-Gesundheit, um die Gründe zu erfragen.

Die Krankenkasse bestätigte, dass Schilddrüsenmedikamente auf der Aut-idem-Ausnahmeliste stehen. Das bedeutet: Apotheken müssen grundsätzlich das exakt verordnete Präparat abgeben – es sei denn, es liegt ein medizinischer Ausnahmegrund vor. Gleichzeitig deutete die Kasse an, die Apotheke könnte ein bestehendes Rabattvertragsabkommen umgangen haben, was zu den höheren Kosten geführt habe.

Der Apotheker riet der Patientin, sich von ihrem Arzt ein neues Rezept unter einem anderen Hersteller ausstellen zu lassen. Als sie dies tat, gab die Arztpraxis zu, das ursprüngliche Rezept nicht korrekt gekennzeichnet zu haben – was zur zusätzlichen Gebühr beigetragen habe. Mit dem überarbeiteten Rezept sank ihre Zahlung wieder auf die reine Zuzahlung von fünf Euro.

Die DAK-Gesundheit entschuldigte sich später dafür, falls ihr Kundenservice den Eindruck erweckt habe, Apotheken hätten bei den Gebühren freie Hand. Tatsächlich dürfen Apotheken zwar Zusatzentgelte erheben, müssen dabei aber rechtliche Vorgaben und Rabattverträge beachten.

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Letztlich löste die Patientin das Problem durch ein korrigiertes Rezept. Der Vorfall offenbart jedoch Kommunikationslücken zwischen Ärzten, Apotheken und Krankenkassen. Nach geltenden Regeln müssen Schilddrüsenmedikamente genau wie verordnet abgegeben werden – sofern kein triftiger Grund für einen Austausch vorliegt.