28 June 2026, 22:28

Zoll entdeckt zwei Maler ohne gültige Aufenthaltserlaubnis in Regensburg

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Zoll entdeckt zwei Maler ohne gültige Aufenthaltserlaubnis in Regensburg

Zollbeamte in Regensburg haben zwei Mitarbeiter einer örtlichen Malereifirma überprüft. Die beiden Arbeiter, 34 und 43 Jahre alt, stammen ursprünglich aus Osteuropa. Dabei stellte sich heraus, dass sie ohne gültige Aufenthaltspapiere in Deutschland lebten.

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Die Zollbehörde Regensburg, die ihren Sitz in Hof im Landkreis Wunsiedel hat, leitete daraufhin Ermittlungen wegen illegalen Aufenthalts ein. Beide Männer verfügten lediglich über befristete Aufenthaltserlaubnisse der Tschechischen Republik. Um legal für ein deutsches Unternehmen arbeiten zu dürfen, hätten sie jedoch eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung benötigt.

Den beiden Malern wurde die sofortige Ausreise aus Deutschland auferlegt. Zudem wurden Geldstrafen verhängt, die sich an der Dauer ihres Aufenthalts und ihren Einkünften orientierten. Der 34-Jährige musste 2.300 Euro zahlen, während der 43-Jährige mit 300 Euro bestraft wurde. Michael Lochner, Pressesprecher des Zollamts Regensburg, bestätigte die Angaben.

Mittlerweile haben die Männer Deutschland wie angeordnet verlassen. Der Fall unterstreicht die Bedeutung korrekter Papiere für ausländische Arbeitskräfte. Die Zollbehörden kontrollieren weiterhin die Einhaltung der Aufenthalts- und Arbeitsgesetze.

Quelle