07 January 2026, 02:48

Wemolo revolutioniert Mitarbeiterbeteiligungen mit neuem Genussrechte-Modell

Eine Gruppe von Männern, die für ein Foto posieren und Schilder mit dem Namen einer Organisation im Hintergrund halten.

Wemolo revolutioniert Mitarbeiterbeteiligungen mit neuem Genussrechte-Modell

Berliner Fintech-Start-up Wemolo führt neues Beteiligungsmodell für Mitarbeiter ein

Das in Berlin ansässige Fintech-Start-up Wemolo hat ein neues Programm für Genussrechte (Gewinnbeteiligungsscheine) für seine Mitarbeiter eingeführt. Gemeinsam mit der Kanzlei Görg entwickelt, bietet das Modell steuerliche Vorteile im Vergleich zu herkömmlichen virtuellen Beteiligungsmodellen. Bestehende Mitarbeiter mit Anteilen können freiwillig in das aktualisierte System wechseln.

Genussrechte sind in der Venture-Capital-Branche zunehmend ein Thema – vor allem wegen ihrer Steuerersparnis. Nach deutschem Steuerrecht werden Erträge aus solchen Rechten als Kapitaleinkünfte mit etwa 25 Prozent besteuert, während virtuelle Beteiligungen oft mit über 40 Prozent zu Buche schlagen. Zudem ermöglicht Paragraf 19a des Einkommensteuergesetzes Mitarbeitern, Steuerzahlungen bis zu einem Exit-Ereignis (z. B. Verkauf oder Börsengang) aufzuschieben.

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Allerdings ist das neue Modell mit höheren Einrichtungs- und Verwaltungskosten verbunden als virtuelle Programme. Unternehmen müssen die Bewertung der Rechte gegenüber den Finanzbehörden begründen, was den Prozess komplexer macht. Dennoch steigt der finanzielle Vorteil für Mitarbeiter, wenn das Programm früh in der Unternehmensentwicklung eingeführt wird. Wemolo hat eine verbindliche steuerliche Vorabzusage eingeholt, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Zwar gibt es noch keine bestätigten Fälle von Start-ups, die solche Programme vollständig umgesetzt und ausgewertet haben, doch Branchenbeobachter halten es für möglich, dass Genussrechte virtuelle Beteiligungsmodelle langfristig als bevorzugte Standardlösung ablösen könnten.

Der Wechsel zu Genussrechten bei Wemolo unterstreicht einen wachsenden Trend zu steueroptimierten Mitarbeiteranreizen. Mit niedrigeren Steuersätzen und aufgeschobenen Zahlungen bietet das Modell klare finanzielle Vorteile für die Belegschaft. Sein Erfolg wird davon abhängen, wie Start-ups den administrativen Aufwand gegen die langfristigen Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter abwägen.