03 February 2026, 16:58

Tödlicher Tritt im Münchner Botanischen Garten: Neuverhandlung vor dem Landgericht

Eine Karikatur einer Gerichtsszene mit einer Gruppe von Menschen, die auf Stühlen sitzen und ein Mann in der Mitte steht, ein Tisch mit Gegenständen rechts und Text unten, der "Boney's Trial, Sentence, and Dying Speech Europe's Injuries Revenged" lautet.

Prozess nach Tod durch Kampfsporttritt in München - Tödlicher Tritt im Münchner Botanischen Garten: Neuverhandlung vor dem Landgericht

Ein 57-jähriger Mann starb nach einer brutalen Attacke im Alten Botanischen Garten in München. Der Fall wird nun vom Landgericht München I neu verhandelt, nachdem im ursprünglichen Verfahren Bedenken wegen möglicher Voreingenommenheit der Richterin aufkamen. Der Angeklagte soll dem Opfer während eines Streits einen tödlichen Tritt gegen den Kopf versetzt haben.

Der Vorfall begann, als sich das Opfer dem Angeklagten und seinen Begleitern näherte, um nach Tabak zu fragen. Es kam zum Streit, der in handfeste Gewalt eskalierte. Der Angeklagte traf den Mann daraufhin mit einem kräftigen "Roundhouse-Kick" ins Gesicht, woraufhin dieser stürzte und mit dem Kopf auf dem Gehweg aufschlug.

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Überwachungsaufnahmen zeigten später, wie die Gruppe nach dem Angriff in der Nähe saß, ohne Hilfe zu leisten. Erst als Passanten die Szene erreichten, entfernten sie sich. Das Opfer wurde ins Krankenhaus gebracht, starb jedoch kurz nach der Ankunft.

Das ursprüngliche Verfahren war gescheitert, nachdem das Gericht entschieden hatte, dass eine Äußerung der vorsitzenden Richterin auf eine mögliche Befangenheit aufgrund der Herkunft des Angeklagten hindeuten könnte. Öffentliche Diskussionen oder dokumentierte Reaktionen zu den Bemerkungen der Richterin blieben aus. In der Neuverhandlung wird nun geprüft, ob es sich um heimtückischen Mord, Körperverletzung mit Todesfolge oder eine unterlassene Hilfeleistung handelt.

Das Gericht muss die rechtliche Einordnung des Angriffs klären. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen die Handlungen des Angeklagten sowie die Untätigkeit der Gruppe nach der Tat. Das Urteil wird entscheiden, ob der Fall als Mord, Totschlag oder ein anderes Delikt zu werten ist.