07 June 2026, 08:24

Strengere Zollregeln für Online-Käufer treffen vor Weihnachten ein

HZA-LA: Nicht nur zu Weihnachten: Wie Ihr Paket durch die ZOLLSTÄTTE kommt

Strengere Zollregeln für Online-Käufer treffen vor Weihnachten ein

Neue Zollregeln für Online-Käufer vor der Weihnachtszeit

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Pünktlich zur hektischen Vorweihnachtszeit treten verschärfte Zollbestimmungen für Online-Shopper in Kraft. Nach dem Black Friday unterliegen Lieferungen aus dem Ausland strengeren Kontrollen – inklusive Steuern und möglichen Zusatzgebühren. Bestimmte Waren wie Tabak und Alkohol erfordern nun besondere Nachweise, um Verzögerungen oder Strafen zu vermeiden.

Ab sofort müssen online gekaufte Tabakerzeugnisse mit einem gültigen deutschen Steuerzeichen versehen sein. Diese Regel gilt selbst für Sendungen aus anderen EU-Ländern, wo unter Umständen noch Verbrauchsteuern anfallen. Wer falsche oder unvollständige Zolldaten angibt, riskiert, dass Empfänger die Abfertigung selbst übernehmen müssen.

Pakete aus Drittländern außerhalb der EU werden häufig mit Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer belegt. Die Transportdienstleister übernehmen zwar in der Regel die Formalitäten, berechnen dafür aber eine Servicegebühr als Garantieaufschlag. Privatpersonen können Geschenksendungen untereinander steuerfrei versenden, sofern der Wert unter 45 Euro bleibt.

Die Zollbehörden warnen zudem vor eingeschränkten Waren. Bestimmte Lebensmittel können aus gesundheitlichen Gründen verboten sein, während Plagiate oder unsichere Produkte beschlagnahmt und vernichtet werden. Käufer sollten vor dem Bestellen die Vorschriften prüfen, um unerwartete Kosten oder Konfiszierungen zu vermeiden.

Die Änderungen treten genau dann in Kraft, wenn das Online-Shopping vor den Feiertagen seinen Höhepunkt erreicht. Empfänger internationaler Pakete müssen mit möglichen Gebühren rechnen – besonders bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren. Klare Zollangaben und die Einhaltung der neuen Regeln helfen, Verzögerungen oder Nachzahlungen zu vermeiden.

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