Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller ein
Christina JunitzStaatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller ein
Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, muss sich wegen zweier Social-Media-Beiträge über Hamado Dipama nicht vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der Beleidigung eingestellt. Müller hatte den Rechtsstreit zuvor als emotional belastend und finanziell aufwendig beschrieben.
Im Mittelpunkt des Falls standen zwei Beiträge, die Müller Ende 2023 auf X (ehemals Twitter) veröffentlicht hatte. Im ersten verwies er auf Dipamas Interaktion mit einem Instagram-Post der Gruppe Afrokratie, in dem weiße Menschen als "Neandertaler" bezeichnet wurden. Im zweiten Beitrag stellte er die Frage, ob Dipama seinen Flüchtlingsstatus behalten könne, falls er 2025 nach Burkina Faso zurückkehre.
Nach Dipamas Beleidigungsklagen holte sich Müller rechtliche Unterstützung von der Kanzlei Hoecker. Um die steigenden Anwaltskosten zu decken, startete er eine Notfall-Spendenkampagne und sammelte 15.000 Euro. Er argumentierte, Dipama nutze juristische Drohungen, um private Konflikte auszutragen, statt sich mit tatsächlicher Verleumdung auseinanderzusetzen.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren schließlich ein und sprach Müller von jedem Fehlverhalten frei. Er begrüßte die Entscheidung und betonte erneut, wie belastend und kostspielig die Verteidigung gegen seiner Meinung nach haltlose Vorwürfe gewesen sei.
Mit dem Abschluss des Verfahrens drohen Müller keine weiteren rechtlichen Konsequenzen für seine Berichterstattung. Das Ergebnis bestätigt, dass seine Beiträge nicht die Schwelle zur Beleidigung nach deutschem Recht erreichten. Die durch Spenden gesammelten Gelder werden die im Prozess entstandenen Anwaltskosten decken.






