Skispringerin Anna Odine Strøm wegen verbotener Schuh-Einlage disqualifiziert
Christoph Koch IISkispringerin Anna Odine Strøm wegen verbotener Schuh-Einlage disqualifiziert
Die norwegische Skispringerin Anna Odine Strøm wurde bei einem jüngsten FIS-Weltcup-Wettbewerb disqualifiziert, nachdem Funktionäre eine nicht genehmigte Einlage in ihrem Schuhcenter-Schuh entdeckt hatten. Die zusätzliche Polsterung, die in ihrem Strumpf versteckt war, kam erst bei einer gründlichen Materialkontrolle ans Licht. Strøm hatte im Wettbewerb in Garmisch-Partenkirchen zunächst den 11. Platz belegt, bevor der Verstoß bekannt wurde.
Der Vorfall nahm seinen Lauf, als die Kontrolleure einen Höhenunterschied von einem Zentimeter am rechten Schuh von Strøms Schuhen bemerkt hatten. Später erklärte sie, die Veränderung sei auf eine Hüftfehlstellung zurückzuführen, die mit einer Verletzung zusammenhänge, die sie sich 2023 in Engelberg zugezogen habe. Norwegens Cheftrainer Christian Mayer bestätigte das anhaltende Problem und dessen Auswirkungen auf ihre Leistungen.
Nach der Überprüfung legte das norwegische Team ein ärztliches Attest vor, um die Einlage zu rechtfertigen. Doch Sandro Pertile, Renndirektor des FIS-Weltcups, stellte klar, dass jegliche Änderungen an der Ausrüstung vorher genehmigt werden müssen. Der Internationale Skiverband (FIS) prüft nun die eingereichten Unterlagen. Kritik an dem Vorfall blieb nicht aus: Der ehemalige norwegische Skispringer Johan Remen Evensen warf sowohl Strøm als auch dem nationalen Verband vor, die Situation schlecht gehandhabt zu haben. Zudem betonte er, dass selbst eine geringe Höhenanpassung einem Springer einen spürbaren Vorteil verschaffen könne.
Unterdessen untersucht die Norwegische Antidoping-Agentur (Antidoping Norge) weiterhin die Gültigkeit der ärztlichen Atteste des gesamten norwegischen Teams. Eine Entscheidung wird frühestens Anfang 2025 erwartet.
Strøms Disqualifikation ergibt sich aus einem Verstoß gegen die Ausrüstungsregeln – trotz ihrer medizinischen Begründung. Der Fall liegt nun beim FIS und den Antidoping-Behörden, die entscheiden müssen, ob das Attest den Vorschriften entspricht. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.






