Rundfunkbeitrag: Wer 18,36 Euro monatlich sparen kann – ohne es zu wissen
Christoph Koch IIRundfunkbeitrag: Wer 18,36 Euro monatlich sparen kann – ohne es zu wissen
Tausende Haushalte in Deutschland zahlen möglicherweise unnötig den Rundfunkbeitrag. Viele hätten Anspruch auf eine Befreiung, wissen aber nichts von den Regelungen. Der monatliche Beitrag beträgt 18,36 Euro – doch bestimmte einkommensschwache Gruppen können sich die Gebühr vollständig erstatten lassen, wenn sie einen Antrag stellen.
Von der Befreiung profitieren unter anderem Rentner, die Grundsicherung erhalten, sowie Menschen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit aufgrund einer Behinderung. Auch Studierende, die BAföG beziehen und eigenständig wohnen, können anspruchsberechtigt sein, ebenso wie Bezieher von Bürgergeld oder Sozialhilfe. Eine Härtefallregelung ermöglicht sogar die Erstattung für diejenigen, deren Einkommen den Existenzminimalbedarf nur um weniger als 18,36 Euro übersteigt.
Wichtig: Die Befreiung wird nicht automatisch gewährt – ein Antrag ist erforderlich. Das Verfahren lässt sich online erledigen, und bei Erfolg können die Beiträge bis zu drei Jahre rückwirkend erstattet werden. Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice listet auf seiner Website alle berechtigten Fälle auf.
Ab April 2026 kommen etwa 9.000 BAföG-Empfänger neu als Anspruchsberechtigte hinzu. Wie viele Haushalte insgesamt jährlich eine Rückerstattung beantragen könnten, lässt sich jedoch nicht serösen Schätzungen zufolge nicht beziffern.
Wer Anspruch hat, sollte aktiv werden, um unnötige Zahlungen zu vermeiden. Das Erstattungsverfahren ist unkompliziert und kann online durchgeführt werden. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann sich die Beiträge der letzten drei Jahre zurückholen – vorausgesetzt, die notwendigen Unterlagen werden eingereicht.






