Regensburger Discobesitzer wegen Schwarzarbeit zu 6.000 Euro Strafe verurteilt
Christoph Koch IIRegensburger Discobesitzer wegen Schwarzarbeit zu 6.000 Euro Strafe verurteilt
Ein ehemaliger Discobesitzer aus Regensburg wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, weil er Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß angemeldet hatte. Der Fall kam ans Licht, nachdem ein anonymer Hinweis Ermittlungen der Finanzbehörden auslöste. Durch die verzögerte Meldung blieben Sozialabgaben in Höhe von insgesamt 8.546 Euro unbezahlt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Regensburg leitete nach dem Hinweis die Untersuchungen ein. Die Prüfer stellten fest, dass die Disco bereits lange vor dem offiziellen Anmeldedatum in Betrieb war. Die Beschäftigten wurden erst im Januar 2023 – rückwirkend ab November 2022 – sozialversicherungspflichtig gemeldet.
Das Gericht verhängte eine Strafe von 100 Tagessätzen à 60 Euro. Zusätzlich zur Geldbuße muss der Verurteilte nun die ausstehenden 8.546 Euro an Sozialabgaben nachzahlen. Gerhard Pylipp, Leiter der FKS Regensburg, betonte, dass Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften schwerwiegende Folgen hätten.
Das Hauptzollamt Regensburg steht für weitere Rückfragen zum Fall zur Verfügung.
Mit dem Urteil muss der ehemalige Besitzer sowohl die 6.000 Euro Strafe als auch die rückständigen Beiträge begleichen. Die Behörden bestätigten, dass die verspätete Anmeldung der Disco direkt zu den finanziellen Sanktionen führte. Der Fall unterstreicht die Risiken, die mit der Nichteinhaltung von Meldepflichten im Arbeitsrecht verbunden sind.






