Rackl Gruppe beantragt Schutzschirmverfahren – alle Filialen bleiben geöffnet
Christoph Koch IIRackl Gruppe beantragt Schutzschirmverfahren – alle Filialen bleiben geöffnet
Die Rackl Gruppe, eine bekannte Bäckereikette mit Sitz in Olching, hat ein Schutzschirmverfahren zur Eigenverwaltung beantragt. Das Amtsgericht München gab dem Antrag am 19. September statt und ermöglicht dem Unternehmen damit, den Betrieb fortzuführen, während es seine finanziellen Herausforderungen bewältigt. Alle Filialen und Lieferservices bleiben wie gewohnt geöffnet.
Das Unternehmen stand in den vergangenen Jahren unter zunehmendem Druck. Steigende Rohstoff- und Energiekosten, die Folgen der COVID-19-Pandemie sowie veränderte Konsumgewohnheiten belasteten die Backwarenbranche schwer. Diese Entwicklungen veranlassten die Rackl Gruppe, rechtlichen Schutz zu suchen, um ihre Finanzen zu stabilisieren.
Vor Beginn der Restrukturierung betrieb das Unternehmen 12 Filialen in Fürstenfeldbruck, Starnberg und dem weiteren Umland Münchens. Aktuell beschäftigt die Gruppe rund 470 Mitarbeiter. Im Rahmen der Eigenverwaltung bleibt die bestehende Geschäftsführung für den täglichen Betrieb verantwortlich, während ein vom Gericht bestellter Sachwalter die Einhaltung der Insolvenzregeln überwacht.
Mit dem Beschluss des Gerichts genießt das Unternehmen vorläufigen Schutz vor Gläubigerzugriffen. Diese Maßnahme soll Spielraum für einen nachhaltigen Sanierungsplan schaffen. Laut Angaben der Verantwortlichen stehen die Chancen auf eine erfolgreiche Wende gut.
Im Mittelpunkt des Restrukturierungsprozesses steht die langfristige Zukunftssicherung des Unternehmens. Der Erhalt von Arbeitsplätzen und die Aufrechterhaltung der Dienstleistungen für Kunden haben dabei höchste Priorität. Die Rackl Gruppe versorgt ihre Filialen und Lieferrouten weiterhin ohne Einschränkungen.






