16 April 2026, 14:30

Premium-Sitz neben der Toilette: Warum dieser Passagier keine Entschädigung bekam

Ein hölzerner Tisch mit einem Papierzettel, auf dem steht: "Entschuldigung, dieser Sitz ist bereits reserviert."

Premium-Sitz neben der Toilette: Warum dieser Passagier keine Entschädigung bekam

Ein Passagier, der mit SAS geflogen war, forderte 170 Euro Entschädigung, nachdem sein "Premium"-Sitzplatz direkt neben der Bordtoilette lag. Er beklagte sich über ständige Störungen, darunter Warteschlangen und unangenehme Gerüche während seines Essens. Die Fluggesellschaft wies seine Forderung jedoch als unbegründet zurück.

Der Reisende argumentierte, dass sein Erlebnis nicht dem "Premium"-Standard seines Tickets entsprochen habe. Er schilderte, wie Passagiere in seiner Nähe Schlange standen und andere während seiner Mahlzeit Blähungen abließen. Trotz seiner Verärgerung erklärte SAS, es habe während des Fluges keine ungewöhnlichen Vorkommnisse gegeben.

Der Fall wurde später von der Schlichtungsstelle der Regulierungsbehörde geprüft – mit einem Urteil zuungunsten des Passagiers: Die Entschädigung wurde abgelehnt. Die Fluggastrechteorganisation Flightright unterstützte diese Entscheidung. Sie betonte, dass Ansprüche nur dann berechtigt seien, wenn der tatsächliche Sitzplatz nicht der offiziellen Beschreibung der Airline entspreche.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Flightright riet Reisenden zudem, vor einer Beschwerde die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft zu prüfen. Die Definition eines "Premium"-Sitzes variiere, und Passagiere müssten sicherstellen, dass ihre Erwartungen mit den Richtlinien des Unternehmens übereinstimmten.

Die Entscheidung der Schlichtungsstelle bestätigt, dass dem Anspruch des Passagiers die rechtliche Grundlage fehlte. SAS beharrte darauf, dass der Flug regulär verlaufen sei und keine Entschädigung fällig werde. Reisende werden nun daran erinnert, vor der Annahme eines Anspruchs auf Erstattung die genauen Sitzplatzangaben zu überprüfen.

Quelle