Nürnberger Gericht verurteilt Unternehmer wegen jahrelangem Lohnbetrug zu 18.000 Euro Strafe
Christina JunitzNürnberger Gericht verurteilt Unternehmer wegen jahrelangem Lohnbetrug zu 18.000 Euro Strafe
Ein Nürnberger Amtsgericht hat den Inhaber eines Telekommunikationsdienstleisters aus Mittelfranken wegen Lohnbetrugs zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro verurteilt. Im Rahmen des Verfahrens wurden 193 Fälle von vorenthaltenen und veruntreuten Lohnzahlungen an Mitarbeiter über einen Zeitraum von fünf Jahren geprüft. Sozialversicherungsträgern entstand durch nicht abgeführte Beiträge ein Schaden von rund 59.000 Euro.
Der Angeklagte, der zugleich Geschäftsführer eines zweiten Unternehmens war, hatte mehrere Arbeitnehmer nicht bei der Sozialversicherung angemeldet. Um die Machenschaften zu verschleiern, gab er fälschlicherweise an, einige Beschäftigte würden zusätzlich geringfügige Nebenjobs ausüben. Auf diese Weise spaltete er die Löhne auf und umging die korrekte Abführung der Sozialabgaben.
Das Gericht verhängte eine Strafe von 360 Tagessätzen zu je 50 Euro, was insgesamt 18.000 Euro ergibt. Der Angeklagte wurde in 193 Einzelfällen der Lohnvorenthaltung und Veruntreuung für schuldig befunden. Das Urteil ist nun rechtskräftig und schließt den Fall ab.
Innerhalb der fünf Jahre führte der Betrug zu ausstehenden Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 59.000 Euro. Das System basierte auf gefälschten Unterlagen und nicht deklarierten Lohnzahlungen, um gesetzliche Pflichten zu umgehen. Die Strafe folgt auf umfangreiche Ermittlungen wegen Lohnbetrugs und Veruntreuung durch den Unternehmensinhaber. Mit dem Urteil bestätigt das Gericht die Geldbuße von 18.000 Euro sowie den entstandenen Schaden von 59.000 Euro durch vorenthaltene Abgaben. Der Fall unterstreicht die Konsequenzen bei Verstößen gegen die Sozialversicherungsvorschriften.






