Neuer Prozess gegen Ex-OB Wolbergs: Parteispenden-Affäre zieht sich seit Jahren hin
Christina JunitzEx-OB Wolbergs zurück vor Gericht ab März - Neuer Prozess gegen Ex-OB Wolbergs: Parteispenden-Affäre zieht sich seit Jahren hin
Der ehemalige Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs muss sich im März 2025 in einem neuen Prozess wegen eines Parteispendenskandals verantworten. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen Vorwürfe, er habe sich während seines Wahlkampfs zur Kommunalwahl 2014 als SPD-Mitglied unzulässige Vorteile verschafft. Die juristischen Auseinandersetzungen ziehen sich bereits seit Jahren hin, geprägt von zahlreichen Berufungen und Verzögerungen, die den Zeitplan immer wieder verändert haben.
Die juristische Odyssee begann mit Wolbergs’ erster Verurteilung in einem Prozess zwischen 2018 und 2019, in dem er in zwei Punkten schuldig gesprochen wurde, jedoch ohne Strafe blieb. Im November 2021 hob der Bundesgerichtshof Teile dieses Urteils auf und bewertete es als zu milde. Der Fall wurde daraufhin an die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I verwiesen, wo ein neuer Prozess zunächst für März 2022 angesetzt war.
Bevor es zur Neuverhandlung kommen konnte, reichte Wolbergs’ Verteidigung 2022 eine Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht wies diese 2024 zurück, sodass das Verfahren fortgesetzt werden konnte. Parallel dazu war Wolbergs in einem separaten Prozess im Jahr 2020 wegen passiver Bestechung verurteilt worden – ein Urteil, das der Bundesgerichtshof 2021 bestätigte. Der jüngste Prozess war ursprünglich für Februar 2025 geplant, wurde jedoch zweimal verschoben. Die Gerichtsbehörden verlegten den Termin zunächst auf September und schließlich auf März 2025, begündet mit dringlichen Haftsachen, die Vorrang hätten.
Wolbergs steht nun der dritte Prozess in diesem langwierigen Rechtsstreit bevor. Die Verhandlung wird sich erneut mit den Vorwürfen unzulässiger Wahlkampffinanzierung aus mehr als einem Jahrzehnt beschäftigen. Ein Urteil im März 2025 wird zeigen, ob weitere Sanktionen gegen ihn verhängt werden.






