Neue Regelung schützt Eigenverbrauch von Solarstrom in Deutschland
Maren WeihmannNeue Regelung schützt Eigenverbrauch von Solarstrom in Deutschland
In Deutschland trat kürzlich eine neue Regelung in Kraft, die Haushalte und Unternehmen schützt, die eigenen Solarstrom nutzen. Die Änderung ist Teil des aktualisierten Energiewirtschaftsgesetzes und steht im Einklang mit den weiteren EU-Vorgaben. Bisher durften Netzbetreiber bei Engpässen Solarstromanlagen auch dann abschalten, wenn der Strom vor Ort verbraucht wurde – selbst in Spitzenzeiten.
Bislang ermöglichte es die Netzüberlastung den Betreibern, Stromvergleich Solaranlagen zu drosseln und damit sowohl die Einspeisung ins Netz als auch die Eigennutzung zu blockieren. Besonders betroffen waren oft größere Anlagen, deren Besitzer gezwungen waren, teureren Strom aus dem Netz zu beziehen. Das überarbeitete Gesetz schreibt nun vor, dass Netzbetreiber zunächst alle technischen Lösungen ausschöpfen müssen, bevor sie die Solarstrompreise reduzieren dürfen.
Mit dem novellierten Energiewirtschaftsgesetz wird der selbst erzeugte Solarstrom für den Eigenverbrauch ausdrücklich geschützt. Die Maßnahme folgt EU-Richtlinien, die den Ausbau erneuerbarer Energien fördern sollen. Als treibende Kraft hinter der Änderung wurde keine einzelne politische Persönlichkeit genannt.
Die neue Regelung beseitigt eine zentrale Hürde für Solarstromnutzer und garantiert einen zuverlässigeren Zugang zu selbst erzeugtem Strom. Netzbetreiber müssen nun vorrangig alternative Maßnahmen ergreifen, bevor sie Anlagen drosseln. Erwartet wird, dass diese Änderung die Kosten für Betreiber von Solaranlagen senkt und gleichzeitig den Ausbau erneuerbarer Energien unterstützt.






