Taube durch Tritt getötet - Untersuchungen nach Tierschutzgesetz - Mann tötet Taube mit Tritt – jetzt droht ihm eine Haftstrafe
Ein Mann aus Kulmbach in Bayern muss sich wegen eines tödlichen Trits gegen eine Taube in der Öffentlichkeit vor Gericht verantworten. Die Tat hat zu einer Anklage nach dem deutschen Tierschutzgesetz geführt – ihm drohen nun eine Haftstrafe oder eine Geldbuße.
Der Vorfall ereignete sich, als der Beschuldigte an einem Imbissstand aß. Eine Taube näherte sich ihm, offenbar um eine heruntergefallene Pommes frites aufzuschnappen. Daraufhin trat der Mann das Tier zunächst gegen den Schwanz, bevor ein zweiter, tödlicher Tritt folgte.
Augenzeugen beobachteten den Angriff und alarmierten sofort die Polizei. Sie hielten den Verdächtigen zudem fest, bis die Beamten eintrafen und ihn in Gewahrsam nahmen.
Die Behörden bestätigten, dass dem Mann bei einer Verurteilung wegen Verstößen gegen das Tierschutzrecht bis zu drei Jahre Haft oder eine finanzielle Strafe drohen.
Das Verfahren wird auf Basis des Tierschutzgesetzes geführt, das Tiere vor unnötigem Leid schützt. Das Urteil hängt von der Bewertung der Beweise und der Schwere der Tat durch das Gericht ab.






