05 January 2026, 17:08

Landwirt verliert Prozess um illegalen Gartenzaun ohne Genehmigung

Ein Pferd steht hinter einem Zaun auf der rechten Seite einer Graslandschaft, mit ein paar Bäumen auf der linken Seite.

Landwirt verliert Prozess um illegalen Gartenzaun ohne Genehmigung

Ein Landwirt hat einen Rechtsstreit um einen nicht genehmigten Zaun um seine Obstplantage und Weideflächen verloren. Der Konflikt begann, nachdem die Kreisbehörde dessen Entfernung anordnete – mit der Begründung, die Konstruktion verfüge nicht über die erforderlichen Genehmigungen. Der Landwirt argumentierte, der Zaun bestehe bereits seit 1958 und sollte daher von modernen Vorschriften ausgenommen sein.

Ausgelöst wurde der Fall, als der Landwirt einen alten Zaun durch eine höhere und längere Version auf seinem Grundstück ersetzte. Zuvor hatte er bereits mehrmals Bauanträge für ähnliche Einfriedungen gestellt, die jedoch abgelehnt worden waren. Trotz der Absagen führte er die Bauarbeiten durch.

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Die Kreisbehörde erließ daraufhin einen Abrissbescheid mit der Begründung, der Zaun sei ohne rechtliche Genehmigung errichtet worden. Der Landwirt klagte gegen die Entscheidung und bestand darauf, dass es sich um eine seit Langem bestehende Anlage handle, die unter ältere Bestimmungen fallen müsse. Das Gericht prüfte die Beweislage und fand keine Hinweise auf frühere Baugenehmigungen. Es urteilte, dass der Zaun keinen Anspruch auf Bestandsschutz habe. Allerdings fiel das Urteil teilweise zugunsten des Landwirts aus: Nur der Abschnitt entlang der westlichen Grundstücksgrenze wurde als rechtswidrig eingestuft und muss abgerissen werden.

Die Entscheidung bedeutet, dass der Großteil des Zauns entfernt werden muss, während ein Abschnitt bestehen bleiben darf. Nun steht der Landwirt vor der Aufgabe, die nicht genehmigte Anlage zurückzubauen. Das Urteil bestätigt, dass moderne Bauvorschriften gelten – es sei denn, es liegen eindeutige historische Genehmigungen vor.