Hubigs Reform: Gewalttäter sollen keinen Kontakt zu Kindern mehr haben
Christoph Koch IIHubigs Reform: Gewalttäter sollen keinen Kontakt zu Kindern mehr haben
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat Pläne für eine Reform des Familienrechts vorgestellt, die gewalttätigen Eltern den Kontakt zu ihren Kindern untersagen soll. Das Vorhaben zielt darauf ab, den Schutz für Opfer häuslicher Gewalt zu stärken – selbst dann, wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtet. Zwar müssen Gerichte bereits jetzt solche Fälle berücksichtigen, doch die neuen Maßnahmen sollen die Sicherheit weiter erhöhen.
Nach dem Entwurf der Reform erhalten Familiengerichte erweiterte Befugnisse, um gewalttätigen Eltern den Umgang mit ihren Kindern zu verbieten. Dies würde greifen, wenn ein Elternteil Gewalt gegen den anderen ausgeübt hat, insbesondere wenn die körperliche Unversehrtheit des Opfers weiterhin gefährdet ist. Richter könnten je nach Schwere des Falls zeitlich begrenzte oder dauerhafte Kontaktverbote verhängen.
Das Justizministerium betont, dass es keine pauschalen Verbote geben werde. Stattdessen soll jedes Familiengericht die Fälle individuell prüfen. Bei weniger schweren Vorfällen könnten auch mildere Maßnahmen wie begleitete Umgangsrechte angeordnet werden.
Hubigs Vorschlag baut auf bestehenden Gesetzen auf, die Gerichte bereits verpflichten, häusliche Gewalt bei Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen zu berücksichtigen. Die Reform soll Schutzlücken schließen, indem sie Richtern in Hochrisikofällen klarere Handlungsmöglichkeiten einräumt.
Falls das Parlament zustimmt, erhalten Familiengerichte damit mehr Instrumente, um Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen. Die Reform würde Richtern ermöglichen, entschlossener einzugreifen, wenn ein gewalttätiger Elternteil eine Gefahr darstellt. Der Entwurf des Justizministeriums muss nun weitere Prüfungen durchlaufen, bevor eine mögliche Umsetzung erfolgen kann.






