Gericht verurteilt Google für falsche KI-Suchergebnisse gegen Verlage
Christoph Koch IIGericht verurteilt Google für falsche KI-Suchergebnisse gegen Verlage
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Google direkt für falsche Behauptungen in seinen KI-generierten Suchzusammenfassungen verantwortlich ist. Das Urteil fiel nachdem zwei Münchner Verlagshäuser fälschlicherweise mit Betrug und unethischen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Die Richtersprüche schränken zudem die rechtlichen Schutzmechanismen ein, die normalerweise für KI-generierte Inhalte im Vergleich zu menschlicher Äußerungen gelten.
Das Landgericht München I erließ eine einstweilige Verfügung gegen Google und untersagte dem Konzern, weitere falsche Anschuldigungen gegen die beiden Unternehmen zu verbreiten. Die KI-Zusammenfassungen hatten Behauptungen aufgestellt, die in keinem der verlinkten Suchergebnisse zu finden waren. Daher stufte das Gericht Google als unmittelbaren Störer ein – und nicht als mittelbaren –, da die KI-Übersichten als eigenständiger Inhalt gewertet wurden.
Die Richter urteilten, dass sich Google nicht auf die Haftungsbefreiungen berufen könne, die Hosting-Anbietern nach dem Digital Services Act zustehen. Sie begründeten dies damit, dass das Unternehmen die Möglichkeit habe, seine KI-Ausgaben durch Abgleich mit Drittquellen zu überprüfen. Zudem stellte das Gericht fest, dass KI-generierte Meinungsäußerungen einen schwächeren Schutz durch die Meinungsfreiheit genießen als menschliche Aussagen.
Google wurde angewiesen, 80 Prozent der Prozesskosten zu tragen, während jede klagende Partei die verbleibenden 10 Prozent übernimmt. Die Entscheidung dürfte internationale Auswirkungen haben und über die deutschen Grenzen hinausreichen.
Das Urteil setzt einen Präzedenzfall dafür, Technologiekonzerne für KI-generierte Falschinformationen zur Verantwortung zu ziehen. Google muss nun sicherstellen, dass seine KI-Zusammenfassungen mit faktischen Quellen übereinstimmen, bevor sie veröffentlicht werden. Der Fall macht zudem deutlich, dass KI-Inhalte nicht denselben rechtlichen Schutz genießen wie von Menschen erstellte Beiträge.






