Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Christoph Koch IIGericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Ein Berliner Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Das Urteil erlaubt ihr, bestimmte Aussagen aus einer eidesstattlichen Versicherung für den Rundfunksender RBB zu wiederholen. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen #MeToo-Vorwürfe, die Gelbhaar lange als falsch zurückgewiesen hatte.
Der Streit begann, als gegen Stefan Gelbhaar mehrere #MeToo-Vorwürfe bekannt wurden. Er wies die Anschuldigungen stets als unbegründet zurück. Viele dieser Vorwürfe erwiesen sich später als haltlos, woraufhin der Rundfunksender RBB eine Entschuldigung veröffentlichte.
Die Folgen der Vorwürfe kosteten Gelbhaar seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl. Anfang 2025 verließ er das Parlament endgültig. Die Klage selbst ging auf Äußerungen zurück, die Klara Schedlich in ihrer eidesstattlichen Versicherung für den RBB gemacht hatte.
Das Oberlandesgericht Hamburg hat nun Schedlich Recht gegeben. Mit dem Urteil darf sie bestimmte Aussagen über Gelbhaar wiederholen – ein juristischer Erfolg für die Berliner Grünen-Politikerin.
Die Gerichtsentscheidung bestätigt Schedlichs Recht, ihre früheren Behauptungen zu wiederholen. Gelbhaar, der die Politik im vergangenen Jahr verließ, hält weiterhin an seiner Unschuldsbeteuerung fest. Der Fall schließt ein Kapitel in einem Streit, der die politischen Karrieren beider nachhaltig prägte.






