Gericht bestätigt Drosselung von Stromspeichern zur **Brandvermeidung** – Eigentümer unterliegen
Laura ThanelGericht bestätigt Drosselung von Stromspeichern zur **Brandvermeidung** – Eigentümer unterliegen
Ein deutsches Gericht hat die Klage eines Hauseigentümers gegen einen Batteriehersteller wegen der ferngesteuerten Drosselung seines Stromspeichersystems abgewiesen. Die Entscheidung, die vom Oberlandesgericht München bestätigt wurde, klärt die rechtlichen Grenzen von Sicherheitsmaßnahmen bei Heimspeichergeräten. Der Richterspruch geht auf einen Streit über Kapazitätsreduzierungen zurück, die Waldbrände verhindern sollten.
Der Fall begann, als der Hersteller die Ladekapazität von zehntausenden Heimspeichergeräten – darunter auch jenes des Klägers – aus der Ferne herabsetzte. Das Unternehmen begründete diesen Schritt als notwendig, um Brände und Explosionen zu vermeiden. Der Hauseigentümer argumentierte, die Drosselung verletze seine Garantieansprüche, und forderte die vollständige Wiederherstellung der Leistung, die Beseitigung der Brandgefahr sowie einen Wechsel von NCA- auf LFP-Batteriezellen.
Das Landgericht Traunstein entschied zunächst gegen den Kläger, ein Urteil, das später vom Oberlandesgericht München bestätigt wurde. Die Richter urteilten, dass die Maßnahmen des Herstellers rechtmäßig seien, da Sicherheitsbedenken das Recht des Eigentümers auf volle Kapazität überwiegen. Zudem stellten sie klar, dass die Kapazitätsreduzierung nicht als "Degradation" im Sinne der Garantiebedingungen gewertet werden könne. Die Gerichte unterschieden zwischen gesetzlichen Kaufverträgen und freiwilligen Herstellergarantien. Zwar können Produzenten ihre Garantiebedingungen selbst definieren, doch setzte das Urteil Grenzen: Dauerhafte Leistungseinschränkungen könnten dennoch als Mängel gelten, wobei eine klare Kommunikation mit den Kunden erforderlich sei.
Der Fall unterstreicht die wachsenden rechtlichen Herausforderungen im Zuge der deutschen Energiewende, bei der Heimspeichersysteme zur Nutzung von Solarstrom immer verbreiteter werden.
Die Entscheidung stärkt die Position der Hersteller, die Sicherheit von Heimspeichergeräten über Leistungsgarantien zu stellen. Betroffene Batteriebesitzer erhalten zwar weder Entschädigungen noch zwangsweise Hardware-Nachrüstungen, doch müssen Unternehmen künftig transparenter über Fernanpassungen informieren. Der Richterspruch schafft damit einen Rahmen für künftige Streitigkeiten über sicherheitsrelevante Modifikationen bei Verbraucher-Energiesystemen.






