Geretsried setzt auf klare Gewerbegebiete – ohne soziale Nutzungen im Norden und Osten
Maren WeihmannGeretsried setzt auf klare Gewerbegebiete – ohne soziale Nutzungen im Norden und Osten
Der Stadtrat von Geretsried hat klare Pläne für die Gewerbegebiete im Norden und Osten der Stadt festgelegt. Diese Flächen sollen künftig ausschließlich der wirtschaftlichen Entwicklung dienen – soziale Nutzungen wie die Unterbringung von Geflüchteten sind dort nicht vorgesehen. Mit den jüngsten Beschlüssen will die Kommune Rechtssicherheit stärken und die Arbeitsplatzentwicklung in den ausgewiesenen Zonen fördern.
Den Anfang machte die Überprüfung der Bebauungspläne für die Gewerbegebiete Blumenstraße und Traunreuter Straße. Ursprünglich hatte der Rat Änderungen vorgeschlagen, um die Arbeitsplatzdichte zu erhöhen und nichtgewerbliche Nutzungen einzuschränken. Doch das Landratsamt erhob im Rahmen der öffentlichen Auslegung Bedenken, sodass die Flächennutzungs- und Bebauungspläne nachgebessert werden mussten.
Ein separates Problem wirft das Gewerbegebiet Gelting Ost auf. Hier hatte der Stadtrat eine beschleunigte Änderung des veralteten, aber nie umgesetzten Bebauungsplans angestrebt. Doch das Bezirksamt lehnte diesen Weg im Oktober 2024 ab – mit Verweis auf das Bayerische Baugesetz (Art. 11 BayBO). Laut Stellungnahme müsse der alte Plan zunächst aufgehoben oder für unwirksam erklärt werden, bevor neue Regelungen greifen können.
Angesichts der rechtlichen Unsicherheiten beschloss der Rat einstimmig, das laufende Änderungsverfahren samt vorläufiger Sicherungen zu stoppen. Stattdessen wird das Verfahren nun nach den regulären Vorschriften neu aufgesetzt, um vollständige Rechtmäßigkeit zu gewährleisten.
Die überarbeitete Vorgehensweise bedeutet zwar Verzögerungen, schafft aber mehr Planungssicherheit für die künftige Entwicklung. Die Gewerbegebiete in Geretsrieds Norden und Osten werden nun in einem strukturierten Prozess weiterentwickelt – ohne soziale Nutzungen, aber mit Fokus auf wirtschaftliches Wachstum. Die Beschlüsse des Rates unterstreichen das Bekenntnis zu langfristiger Planungssicherheit.






