Festplatten-Funde im Keller: Gemeinde gibt zu
Datenpanne in Markt Kipfenberg: Persönliche Daten von Bürgern ungeschützt in Heizungskeller gefunden
In der bayerischen Gemeinde Markt Kipfenberg sind durch einen Datenschutzverstoß persönliche Daten von Einwohnern ungeschützt offengelegt worden. Unverschlüsselte Festplatten mit sensiblen Informationen wurden in einem unverschlossenen Heizungskeller entdeckt – ein Vorfall, der Sorgen vor möglichem Missbrauch auslöst. Die örtlichen Behörden haben den Zwischenfall zwar bestätigt, die Betroffenen jedoch noch nicht informiert.
Erstmals bekannt wurde der Vorfall Mitte Dezember, als ein Anwohner die unsachgemäß gelagerten Datenträger im Heizungskeller eines Wohngebäudes dokumentierte. Es handelt sich bereits um den zweiten Vorfall innerhalb von zwei Jahren, bei dem Geräte mit persönlichen Akten von Kipfenberger Bürgern in einem öffentlich zugänglichen Bereich gefunden wurden. Die Gemeinde räumte ein, dass die Datenträger während Renovierungsarbeiten im Rathaus fälschlicherweise dort deponiert worden waren.
Eine Vor-Ort-Prüfung fand am 11. Dezember statt, geleitet vom Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, nachdem eine Nachrichtenwebsite Nachforschungen angestellt hatte. Dennoch hat die Gemeinde die nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgeschriebenen Benachrichtigungen an die Betroffenen bis heute nicht versendet. Zudem verweigerten die Verantwortlichen die Herausgabe der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten mit Verweis auf laufende Abstimmungen mit den Behörden.
Auf Anfragen der Website, die bereits Ende November gestellt worden waren, sowie auf eine Nachfrage vom 18. Dezember reagierte die Gemeinde nicht. Am 17. Dezember räumte der Bürgermeister ein, dass die Datenträger im Herbst unsachgemäß behandelt und nach einem gescheiterten Entsorgungsversuch zurück in den Heizungskeller gebracht worden waren. Ob die ungeschützten Daten in falsche Hände geraten sind, können die Behörden nicht ausschließen, da der Keller nicht durchgehend verschlossen war.
Der Vorfall könnte nach DSGVO als „wahrscheinlich hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen“ eingestuft werden, was eine direkte Kommunikation mit den Betroffenen erfordert. Bisher wurden die betroffenen Bürger jedoch nicht informiert, und die Gemeinde hat keinen Zeitplan für die Benachrichtigungen genannt. Die Datenschutzbehörden prüfen den Fall weiterhin.






