EU und Deutschland stärken KMU-Förderung mit höheren Zuschüssen und mehr Flexibilität
Maren WeihmannEU und Deutschland stärken KMU-Förderung mit höheren Zuschüssen und mehr Flexibilität
Neuerungen in der EU-Förderlandschaft: Mehr Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen
Die Forschungsförderung der EU hat für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bemerkenswerte Aktualisierungen erfahren. Horizon Europe bleibt das größte Programm für Forschung und Innovation und fördert die internationale Zusammenarbeit. Gleichzeitig hat Deutschland seine eigene Unterstützung für KMU durch erhöhte Fördersätze und erweiterte Zugangsvoraussetzungen ausgebaut.
Seit März 2024 beträgt die Forschungszulage für deutsche KMU bis zu 35 Prozent der förderfähigen Projektkosten. Auch die maximale jährliche Förderung pro Unternehmen wurde auf 3,5 Millionen Euro angehoben. Zu den erstattungsfähigen Ausgaben zählen nun interne Forschungslöhne, externe Forschungsaufträge, Eigenleistungen sowie Investitionskosten im Zusammenhang mit FuE-Projekten (Forschung und Entwicklung).
Anträge auf die Forschungszulage können noch bis zu vier Jahre nach Ablauf des Jahres gestellt werden, in dem der Anspruch entstanden ist. Dies gilt für alle Unternehmen in Deutschland, die der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer unterliegen. Zusätzliche Programme wie KMU-innovativ und das Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) fördern zudem die Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen.
Die Hentschel Grant Consulting mit Sitz in der Bahnhofstraße 18 in Unterföhring bei München unterstützt mittelständische Unternehmen und Konzerne bei der Antragstellung. Das Beratungsunternehmen ist unter +49/89/23164818 oder per E-Mail an [email protected] erreichbar.
Mit der erhöhten Forschungszulage und den zusätzlichen Förderprogrammen soll die Innovationskraft deutscher KMU gestärkt werden. Unternehmen verfügen nun über mehr finanzielle Spielräume und Flexibilität, um transformative Technologien voranzutreiben. Berechtigte Betriebe können die Mittel zudem rückwirkend beantragen – so wird der Zugang zu den Fördergeldern weiter vereinfacht.






