07 June 2026, 20:23

Erdinger Restaurant zahlt 12.000 Euro Strafe für illegale Beschäftigung

HZA-LA: Illegale Aufenthaltsermittlung bei Kontrollen - Landshut Zollfinanzamt mit Erfolg bei Schwarzarbeit

Erdinger Restaurant zahlt 12.000 Euro Strafe für illegale Beschäftigung

Ein asiatisches Restaurant in Erding wurde wegen der Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Aufenthaltstitel mit einer Strafe belegt. Der Fall begann im April 2023, als die Behörden zwei asiatische Staatsbürger entdeckten, die illegal in den Räumlichkeiten arbeiteten. Weitere Kontrollen förderten später zusätzliche Verstöße zutage, was schließlich zu einem hohen Bußgeld für den Inhaber führte.

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Die Ermittlungen nahmen im April 2023 ihren Anfang, als das Hauptzollamt Landshut das Restaurant aufsuchte. Dabei wurden zwei asiatische Mitarbeiter ohne die erforderlichen Aufenthaltsgenehmigungen angetroffen. Bei einer zweiten Überprüfung stellte sich heraus, dass sich drei weitere Asiatinnen und Asiaten illegal in Deutschland aufhielten.

Die Beschäftigten hatten zwar Pässe und Aufenthaltstitel anderer EU-Länder vorgelegt. Diese Dokumente berechtigten sie jedoch lediglich zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Ihr längerer Verbleib verstieß somit gegen die deutschen Einwanderungsbestimmungen.

Im August 2023 wurde der Restaurantbesitzer zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt, da er die illegale Aufenthaltsdauer unterstützt hatte. Das Amtsgericht Erding verhängte die Strafe, die inzwischen rechtskräftig geworden ist.

Der Inhaber muss nun die 12.000 Euro Strafe aufgrund des Gerichtsurteils zahlen. Der Fall verdeutlicht die Konsequenzen, die die Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültigen Aufenthaltsstatus nach sich ziehen kann. Die Behörden bestätigten, dass die Entscheidung nicht mehr angefochten werden kann.

Quelle