24 December 2025, 18:54

Digitaler Behindertenausweis ab 2026: Was sich für Betroffene jetzt ändert

Nahaufnahme eines Ausweises mit der amerikanischen Flagge und der Aufschrift "Critical Licence" auf der Vorderseite.

Digitaler Behindertenausweis ab 2026: Was sich für Betroffene jetzt ändert

Ab Januar 2026 stellt Deutschland sein Behindertenausweissystem vollständig auf digitale Abwicklung um. Damit entfallen papierbasierte Dokumente für Neuanträge oder Steuererklärungen. Betroffene müssen sich künftig auf ein rein digitales Verfahren einstellen, um Leistungen wie den Behinderten-Pauschbetrag zu beantragen.

Die Umstellung auf das digitale System ersetzt alle physischen Behindertenausweise sowie Bescheide über den Grad der Behinderung (GdB). Ab dem 1. Januar 2026 sind Rentenversicherungsträger verpflichtet, Daten für neue oder angepasste GdB-Feststellungen elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln. Die Zuständigkeit für den Übergang liegt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV).

Um den Behinderten-Pauschbetrag zu beantragen, müssen Antragstellende ihre elfstellige Steueridentifikationsnummer beim zuständigen Rentenversicherungsträger hinterlegen. Ohne diese Angabe wird keine Steuerermäßigung gewährt – die je nach Schwere der Behinderung zwischen 384 und 2.840 Euro pro Jahr beträgt. Als blind, taubblind oder pflegebedürftig eingestufte Personen können bis zu 7.400 Euro jährlich erhalten. Bereits vor 2026 getroffene Feststellungen bleiben bis zu einer Neubeurteilung oder einem neuen Antrag gültig. Wer jedoch ab 2026 einen Erstantrag auf GdB-Feststellung oder eine Höherstufung plant, sollte seine Steuer-ID bis zum 31. Dezember 2025 beim Rentenversicherungsträger einreichen. Das LSJV rät zudem, die hinterlegten Stammdaten auf Richtigkeit zu prüfen, um Verzögerungen zu vermeiden.

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Mit der Digitalisierung werden Behindertenleistungen ab 2026 ausschließlich über den elektronischen Datenaustausch abgewickelt. Papierdokumente reichen für Neuanträge oder Änderungen dann nicht mehr aus. Wer auf den Steuerfreibetrag angewiesen ist, muss sicherstellen, dass seine Steuer-ID fristgerecht erfasst wird – andernfalls droht der Verlust des finanziellen Zuschusses.