21 December 2025, 02:56

Dehoga: Mindestlohnerhöhung macht Gastronomie-Steuerentlastung zunichte

Lebensmittelboxen mit Preisschildern auf Regalen.

Dehoga: Mindestlohnerhöhung macht Gastronomie-Steuerentlastung zunichte

Dehoga: Mindestlohnerhöhung macht Steuerentlastung für Gastronomie zunichte

Teaser: Die zum 1. Januar 2026 beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer im Gastronomiebereich wird durch die Erhöhung des Mindestlohns ausgeglichen – und führt daher nicht zu sinkenden Preisen, wie Branchenvertreter mitteilen.

„Mit der Steuerermäßigung können wir die Kostenerhöhungen auffangen“, sagte Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) Bayern, gegenüber der „Bild“ (Samstagsausgabe).

19. Dezember 2025, 23:03 Uhr

Die Bundesregierung hat sowohl Anpassungen beim Mindestlohn als auch bei den Mehrwertsteuersätzen für die Gastronomiebranche beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde, während die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants von 19 auf 7 Prozent sinkt. Doch die Branche warnt: Die Steuerentlastung wird nicht zu günstigeren Preisen für Gäste führen.

Ende Dezember 2025 brachte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf auf den Weg, der die Mehrwertsteuer für die Gastronomie dauerhaft senkt. Ab dem 1. Januar 2026 fällt der Steuersatz auf Speisen in Restaurants von 19 auf 7 Prozent. Doch Branchenvertreter betonen, dass diese Ermäßigung nicht zu niedrigeren Preisen für die Gäste führen werde.

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Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns vor – von bisher 12,82 auf 13,90 Euro pro Stunde. Laut Patrick Rothkopf, Präsident des Dehoga Nordrhein-Westfalen, belastet diese Lohnerhöhung die Betriebe stark. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Dehoga Bayern, ergänzte, dass die Steuersenkung vor allem dazu diene, die gestiegenen Lohnkosten auszugleichen – und nicht, die Preise für die Gäste zu senken. Angesichts knapper Budgets und steigender Ausgaben schließen Restaurantbetreiber aus, die Steuerersparnis an die Kunden weiterzugeben. Stattdessen wird die Mehrwertsteuersenkung vor allem die höheren Löhne kompensieren, während die Speisekartenpreise unverändert bleiben.

Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft: Der Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro, die Mehrwertsteuer auf Restaurantessen sinkt auf 7 Prozent. Trotz der Steuerentlastung rechnet die Gastronomiebranche aufgrund des finanziellen Drucks durch die höheren Löhne nicht mit Preissenkungen. Die Änderungen sollen den Betrieben vielmehr helfen, die gestiegenen Personalkosten zu bewältigen.