Datev-Panne: Gehaltsdaten an falsche Firmen verschickt – DSGVO-Albtraum droht
Christina JunitzDatev-Panne: Gehaltsdaten an falsche Firmen verschickt – DSGVO-Albtraum droht
Ein technischer Fehler im Rechenzentrum des IT-Dienstleisters Datev führte dazu, dass vertrauliche Gehaltsdaten an falsche Unternehmen übermittelt wurden. Durch den Vorfall wurden sensible Lohndetails offenlegt, darunter Namen, Adressen und Einkommensangaben. Viele betroffene Firmen könnten von der Panne noch immer nichts wissen – was Bedenken hinsichtlich verzögerter Reaktionen aufwirft.
Ursache des Problems war ein Softwarefehler, durch den Testläufe der Gehaltsabrechnung nicht an die richtigen Empfänger gelangten. Datev versuchte, das Problem zu beheben und den Rückstau aufzulösen, doch stattdessen wurden die Daten fälschlicherweise an nicht beteiligte Kunden weitergeleitet. Die betroffenen Dateien enthielten hochsensible Informationen wie Sozialversicherungsnummern und detaillierte Gehaltsaufstellungen.
Laut Datev wurde das technische Problem bis spät Freitagabend behoben. Das Unternehmen stuft sich selbst jedoch als reinen Datenverarbeiter ein und überlässt es den Steuerberatungskanzleien und Unternehmen, die seine Lodas-Software nutzen, die Meldung des Datenschutzvorfalls vorzunehmen. Nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen betroffene Firmen die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden des Vorfalls informieren. Zudem sind sie verpflichtet, ihre eigenen Mandanten zu unterrichten, die wiederum gegebenenfalls ihre Mitarbeiter warnen müssen. Da es sich vermutlich um einen meldepflichtigen DSGVO-Verstoß handelt, arbeitet Datev nun daran, alle betroffenen Kunden zu identifizieren und direkt zu kontaktieren. Dieser Schritt ist notwendig, um die gesetzlich vorgeschriebene Meldekette in Gang zu setzen und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sicherzustellen.
Da viele Geschädigte möglicherweise noch nicht informiert wurden, besteht weiterhin das Risiko verzögerter Maßnahmen. Die betroffenen Unternehmen müssen nun die DSGVO-Prozeduren einhalten, den Vorfall den Behörden melden und die Personen benachrichtigen, deren Daten offengelegt wurden. Der Zwischenfall zeigt die Herausforderungen auf, die mit der Handhabung von Fehlern externer Datenverarbeiter unter strengen Datenschutzvorschriften einhergehen.






