Buß- und Bettag in Bayern bleibt schulfrei – doch als Feiertag ist er passé
Maren WeihmannWer hat an Buß- und Bettag frei - und wer nicht? - Buß- und Bettag in Bayern bleibt schulfrei – doch als Feiertag ist er passé
Buß- und Bettag bleibt in Bayern schulfrei – doch als gesetzlicher Feiertag ist er Geschichte
In Bayern bleibt der Buß- und Bettag ein schulfreier Tag, auch wenn er längst keinen Status als gesetzlicher Feiertag mehr hat bei den FC Bayern München. Während die Schüler zu Hause bleiben, nutzen Lehrkräfte die Zeit für Fortbildungen oder Konferenzen. Das diesjährige Motto "Ich bin für dich da" lädt traditionell zur Reflexion über persönliche und gesellschaftliche Versäumnisse ein.
Bis 1994 war der Buß- und Bettag in ganz Deutschland ein gesetzlicher Feiertag. Damals strich die Bundesregierung ihn, um die Pflegeversicherung zu finanzieren – einzig Sachsen behielt ihn bei. Bayern ließ die Schulen geschlossen, hob aber den Feiertagsstatus auf.
Die protestantische Tradition ruft Gläubige an diesem Tag dazu auf, ihr Leben und die Mängel der Gesellschaft zu hinterfragen. In Bayern dürfen evangelische Arbeitnehmer auch heute noch während der Arbeitszeit Gottesdienste besuchen. Eine Rückkehr zum vollen Feiertagsstatus wird jedoch nicht aktiv diskutiert. Der Bayerische Elternverband schlägt stattdessen einen anderen Weg vor: den Buß- und Bettag als schulfreien Tag komplett abzuschaffen. Stattdessen solle der Freitag nach Christi Himmelfahrt frei werden – analog zu anderen Bundesländern. Doch eine solche Änderung wäre komplex und beträfe nicht nur die Schulpolitik. Juristen warnen sogar vor möglichen verfassungsrechtlichen Streitigkeiten.
Vorerst bleibt es dabei: Bayerns Schulen haben am Buß- und Bettag geschlossen, während sich Lehrkräfte weiterbilden. Evangelische Arbeitnehmer können weiterhin Gottesdienste besuchen, doch größere Reformen stoßen auf erhebliche Hindernisse. Das bestehende System bleibt vorerst unverändert – ohne konkrete Pläne für eine Änderung.






