Blaichach scheitert mit Eilantrag: Flüchtlingsunterkunft öffnet wie geplant
Christina JunitzGericht stoppt Eilbeschluss gegen Flüchtlingsunterkunft im Allgäu - Blaichach scheitert mit Eilantrag: Flüchtlingsunterkunft öffnet wie geplant
Der Rechtsstreit um eine Flüchtlingsunterkunft in Blaichach hat eine neue Phase erreicht, nachdem ein Eilantrag der Gemeinde abgelehnt wurde. Das Verwaltungsgericht Augsburg entschied gegen den Antrag, die Einrichtung zu blockieren, die in Kürze eröffnet werden soll. Der Konflikt schwelt bereits seit dem vergangenen Jahr, ohne dass die lokale Opposition das Projekt stoppen konnte.
Ausgelöst wurde die Auseinandersetzung, als das Landratsamt Oberallgäu Pläne für eine Flüchtlingsunterkunft in Blaichach bekannt gab. Im Mai 2024 erteilte Landrat Arnold Kassilke (CSU) eine vorläufige Genehmigung für die Unterbringung von bis zu 50 Asylsuchenden im Rathaus. Dennoch starteten Anwohner eine Petition gegen das Vorhaben – vergeblich.
Im September 2024 schloss die Kreisverwaltung den Mietvertrag für das Gebäude ab. Kurz darauf erfuhr Blaichach, dass die Unterkunft bald eröffnet werden solle und mit der Ankunft der ersten Bewohnerinnen und Bewohner in Kürze zu rechnen sei. Die Gemeinde reagierte mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht, um eine einstweilige Verfügung zur Verhinderung des Betriebs zu erwirken.
Das Gericht wies den Antrag zurück und begründete dies damit, dass Blaichach bereits eine vorläufige Zustimmung erteilt habe und nun keine Sperre verlangen könne. Eine einstweilige Verfügung wurde nicht erlassen, sodass die Unterkunft wie geplant fortgeführt werden kann. Die Gemeinde hat jedoch noch die Möglichkeit, beim Bayerischen Verwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen Au 4 E 25.3084 Berufung einzulegen.
Die Flüchtlingsunterkunft in Blaichach wird nun ohne Verzögerung realisiert. Die Gerichtsentscheidung bestätigt, dass die ursprüngliche Genehmigung der Gemeinde weiterhin Gültigkeit hat und damit rechtliche Hindernisse in letzter Minute ausgeschlossen sind. Weitere Rechtsmittel bleiben zwar möglich, doch der Betrieb der Einrichtung kann nun beginnen.






