08 February 2026, 00:54

BGH-Urteil beendet jahrelangen Streit um defekte Solarmodule eines Bauern

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BGH-Urteil beendet jahrelangen Streit um defekte Solarmodule eines Bauern

Ein jahrelanger Rechtsstreit eines Bauern wegen defekter Solarmodule ist mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) beendet worden. Im Mittelpunkt des Falls stand eine Photovoltaikanlage auf einem Scheunendach, die später Mängel aufwies und dem Bauern finanzielle Verluste bescherte. Nach Jahren des Streitens wies das Gericht die Klage wegen verstrichener Verjährungsfrist ab.

Der Bauer hatte die Solaranlage im Jahr 2010 auf seinem Scheunendach installiert. Anfangs funktionierte die Anlage problemlos, doch nach einem Blitzeinschlag und starkem Schneefall traten Störungen auf. Ein Gutachter stellte später bei 186 Modulen schwere Mängel fest, darunter starke Delamination und schlecht aufgebrachte Frontkontakte, die die Effizienz der Anlage deutlich minderten.

Der Bauer verklagte den Verkäufer auf Ersatz entgangener Einnahmen aus der Einspeisevergütung. Das Gericht verurteilte den Händler zur Zahlung von 70.760 Euro Schadensersatz sowie zusätzlicher Kosten für Reparaturen und entgangene Erträge. Der Verkäufer ging daraufhin rechtlich gegen seinen Lieferanten vor, gewann teilweise in erster Instanz, unterlag jedoch in der Berufung.

Der Fall landete schließlich vor dem BGH, der entschied, dass der Anspruch der zweijährigen Verjährungsfrist nach allgemeinem Vertragsrecht unterlag. Da diese Frist bereits abgelaufen war, wies das Gericht die Klage vollständig ab. Ausschlaggebend war, dass der ursprüngliche Vertrag lediglich die Lieferung der Komponenten umfasste – nicht jedoch die Montage oder erweiterte Garantieleistungen.

Mit dem Urteil bestätigte der BGH, dass die zweijährige Verjährungsfrist bereits vor Einreichung der Klage des Verkäufers abgelaufen war. Folglich können weder der Bauer noch der Händler weitere Entschädigungen geltend machen. Der Fall endet damit ohne zusätzliche finanzielle Wiedergutmachung für beide Parteien.

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