29 December 2025, 00:45

Bayerns Widerstand gegen neue Förderregeln für Energiespeicher wächst

Ein Zug auf Eisenbahnschienen mit Autos, Strommasten, Bäumen und einem Himmel im Hintergrund.

Bayerns Widerstand gegen neue Förderregeln für Energiespeicher wächst

Neue Entwürfe für Energiespeicherprojekte stoßen in Bayern auf Kritik

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Die geplanten Änderungen der Förderregeln für Batteriespeicherprojekte sorgen in Bayern für Unmut. Die überarbeiteten Vorschriften verschärfen die Privilegien für solche Anlagen und ändern die Bedingungen, unter denen sie nach nationalen Vorschriften genehmigt werden. Vertreter des Landes warnen, dass die Neuregelung zu Nutzungskonflikten bei Flächen führen und die Planungssicherheit gefährden könnte.

Bisher galten nach der Musterbauordnung für ländliche Gebiete Sonderregelungen für Batterieprojekte mit einer Kapazität von mindestens 1 MWh. Der aktuelle Entwurf schränkt diese Vorteile nun ein: Nur noch Speichersysteme, die direkt mit Erneuerbaren-Energien-Anlagen gekoppelt sind, erhalten den privilegierten Status. Eigenständige Projekte qualifizieren sich nur, wenn sie eine Mindestleistung von 4 MW erreichen und in der Nähe von Umspannwerken oder Kraftwerken errichtet werden.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger übt scharfe Kritik an den Plänen. Er bemängelt die mangelnde Kontinuität in der Energiepolitik und fordert mehr Planungssicherheit. Zudem befürchtet das Land, dass sich die Erweiterung von Umspannstationen und der Bau von Batteriespeichern künftig um knappe Flächen konkurrieren könnten. Unabhängig davon unterstützt Bayern den Vorschlag, Großspeicherprojekte mit einer Leistung von über 100 MW von der KraftNAV-Netzanschlussverordnung auszunehmen. Damit soll Engpässen bei Netzanschlüssen vorgebeugt werden. Zu dem jüngsten Entwurf des Geothermie-Beschleunigungsgesetzes hat das bayerische Wirtschaftsministerium jedoch noch keine offizielle Position bezogen. Die bundesweiten Maßnahmen zur Beschleunigung von Geothermievorhaben – darunter vereinfachte Genehmigungsverfahren ab 2026 – bleiben vorerst ohne direkte Mitwirkung Bayerns bestehen.

Die geplanten Änderungen bedeuten, dass künftig weniger Batterieprojekte von den Sonderregelungen für ländliche Gebiete profitieren werden. Die bayerische Ablehnung unterstreicht die Bedenken hinsichtlich Flächenknappheit und regulatorischer Unsicherheit. Sollten die neuen Regeln in Kraft treten, würde dies die Genehmigung und Netzeinbindung von Energiespeichersystemen grundlegend verändern.