Bayerisches Gericht lehnt Anspruch auf veganes Essen in Haft ab
Christina JunitzUrteil: Gefangene in Bayern haben keinen Anspruch auf vegane Nahrung - Bayerisches Gericht lehnt Anspruch auf veganes Essen in Haft ab
Ein bayerisches Gericht hat entschieden, dass Gefängnisse nicht verpflichtet sind, Gefangenen vegane Mahlzeiten anzubieten. Der Beschluss erfolgte nach einer Klage eines namentlich nicht genannten Häftlings, der sich auf eine rein pflanzliche Ernährung berief. Zwar müssen vegetarische und laktosefreie Alternativen bereitgestellt werden – doch damit endet die Pflicht der Justizvollzugsanstalten.
Das Urteil erging am 17. November vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH). Demnach müssen Gefängnisse religiös oder weltanschaulich begründete Ernährungsvorgaben berücksichtigen – allerdings nur in einem zumutbaren Rahmen. Vegetarische und laktosefreie Kost gelten nach aktuellem Recht als ausreichend.
Das Gericht stellte klar, dass Gefangene keine individuell angepassten Mahlzeiten aufgrund persönlicher ethischer Überzeugungen einfordern können. Im konkreten Fall hatte der Inhaftierte veganes Essen beantragt und argumentiert, dies entspreche seinen Grundsätzen. Die Richter bestätigten jedoch die bestehende Gefängnisregelung und urteilten, diese erfülle bereits die gesetzlichen Anforderungen. Häftlinge haben zwar die Möglichkeit, zusätzliche vegane Produkte im Kantinenverkauf zu erwerben. Die Anstalt selbst ist aber nicht verpflichtet, rein vegane Gerichte in den Standard-Speiseplan aufzunehmen.
Die Entscheidung zieht eine klare Grenze, was Gefängnisse leisten müssen: Während vegetarische und laktosefreie Angebote Pflicht bleiben, gilt veganes Essen nicht als einklagbares Recht. Das Urteil bezieht sich zwar konkret auf bayerische Justizvollzugsanstalten, könnte aber Signalwirkung für ähnliche Fälle in anderen Bundesländern entfalten.






