Bayerischer Verfassungsgerichtshof blockiert Tourismusabgaben für Städte wie München
Christina JunitzMünchen: Anlauf gegen Bettsteuer-Verbot scheitert - Bayerischer Verfassungsgerichtshof blockiert Tourismusabgaben für Städte wie München
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage gegen das landesweite Verbot von Tourismusabgaben abgewiesen. Mehrere Städte, darunter München, hatten sich für das Recht eingesetzt, solche Gebühren zu erheben. Mit dem Urteil bleibt das Verbot vorerst bestehen.
2023 hatten München, Augsburg, Ingolstadt, Kaufbeuren, Kempten, Memmingen, Nürnberg und Regensburg Klagen eingereicht, um das Verbot der Touristenabgabe zu kippen. Sie argumentierten, die Einschränkung beeinträchtige unrechtmäßig ihre finanzielle Eigenständigkeit. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter betonte, die Blockade dieser Einnahmequelle sei ungerecht – besonders, da sie die lokale Bevölkerung nicht belaste.
Das Gericht sah dies anders und entschied, das Verbot verletze nicht die kommunale Selbstverwaltung. München, Bamberg und Günzburg hatten geplant, die Abgabe zur Stärkung der Stadthaushalte einzuführen. Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband begrüßte hingegen die Entscheidung und warnte, zusätzliche Kosten könnten Besucher abschrecken und der lokalen Wirtschaft schaden.
Das Urteil bedeutet, dass bayerische Städte vorerst keine Tourismussteuern erheben dürfen. Die Kommunalpolitiker müssen nun nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten suchen. Unterdessen begrüßen Branchenvertreter aus Gastronomie und Hotellerie das Ergebnis als Schutz für Tourismus und Handel.






